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Titelfoto / Doppelschiebetüren in der First Class der A380 von Asiana Airlines. Foto: Asiana Airlines
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Reisehinweise Südkorea
Derzeit bestehen keine COVID-19-Einreisebeschränkungen für die Republik Korea.
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen.
Alle Einreisenden ohne Visum müssen eine elektronische Reisegenehmigung (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization – https://www.k-eta.go.kr/portal/apply/index.do) mindestens 72 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung. Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben.
Weiterführende Links
Webseite von Visit Korea in deutscher Sprache
Informationen zu Asiana Airlines
Botschaft der Republik Korea in der Bundesrepublik Deutschland