Last updated on 3. März 2021
1 Minuten LesezeitTitelfoto / Doppelschiebetüren in der First Class der A380 von Asiana Airlines. Foto: Asiana Airlines
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Reisehinweise Südkorea
Das Auswärtige Amt rät von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Südkorea ab wegen derzeit „fortbestehender Einreisebeschränkungen“.
Das Infektionsgeschehen in Südkorea bewegt sich auf niedrigem Niveau. Regionale Schwerpunkte seien die Hauptstadt Seoul und die umgrenzende Provinz Gyeonggi.
Aktuelle Zahlen bieten die nationale Gesundheitsbehörde KDCA und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Die Einreise als Tourist aus Deutschland und vieler weiterer Länder ist nicht möglich. Korea hat die Visum-Freiheit für Touristen und Geschäftsreisende für Aufenthalte bis zu 90 Tage bis auf weiteres ausgesetzt. Und Visa für touristische Zwecke werden derzeit nicht erteilt.
Für die Einreise nach Korea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, das innerhalb von 72 Stunden vor Ausreise ausgestellt worden ist. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Weiterführende Links
Informationen zu COVID-19 von Visit Korea
Webseite von Visit Korea in deutscher Sprache
Informationen zu Asiana Airlines
Botschaft der Republik Korea in der Bundesrepublik Deutschland
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