Die Rechte von Fluggästen sind eigentlich klar geregelt: Auch bei Flugausfällen aufgrund von Corona müssen Tickets erstattet werden. Doch die Fluggesellschaften halten sich nicht dran, jedenfalls in einer vernünftigen Zeit. Die Zahlungsmoral der Airlines unterscheidet sich dabei deutlich.
Die Zahlungsdauer der Airlines bei Ticketerstattungen lag vom 20. April 2020 bis 10. Mai 2021 zwischen durchschnittlich 44 Tagen (easyJet) und 175 Tagen (Iberia). In die Untersuchung des Flugrechteportals Flightright flossen über 100.000 Anfragen von betroffenen Passagieren ein.
Wie fair agieren Airlines bei Flugausfällen?
Eine Frage, die Flightright seit deren Gründung beschäftigt. Ein entscheidendes Kriterium ist für Alexander Weishaupt, Airline-Rechtsexperte bei Flightright, wie schnell sie den berechtigten Forderungen im Durchschnitt nachkommen. Wie eine aktuelle Analyse von Flightright zeigt, ist die Zahlungsmoral der Fluggesellschaften extrem unterschiedlich.
Die „bösen Buben“ wie Weishaupt die Schlusslicht-Gruppe nennt, nehmen sich durchschnittlich mehr als 160 Tage Zeit, bevor sie ihren Passagieren die Tickets erstatten. Zu den ausgesprochenen Zahlungsmuffeln gehören British Airways (163 Tage), Ryanair (164 Tage) und Iberia (175 Tage). „Besonders Iberia und British Airways fallen negativ auf”, so Weishaupt. Denn auch das Zahlungsverhalten der beiden Airlines lässt zu wünschen übrig. Er erklärt weiter: „Ryanair hat zwar sehr spät reagiert, aber beim Zahlungsverhalten liegen sie mittlerweile mit 99 Prozent an der Spitze. Möglich war dies dank intensiver Gespräche und dem Aufbau eines gemeinsamen Prozesses zwischen Flightright und Ryanair.”
Deutlich besser als die Schlusslichter schneidet dagegen easyJet ab. Die Airline hat mit 96 Prozent ein hohes Zahlungsverhalten und das Unternehmen braucht auch durchschnittlich nur 44 Tage, um die Tickets zu erstatten. Etwas länger, nämlich 60 bzw. 66 Tage, brauchen TUIfly, Singapore Airlines, Eurowings und Austrian. Für den Rechtsexperten ist das, obwohl sie zur Spitzengruppe gehören, nicht richtig. „Auch wenn die wirtschaftlichen Belastungen der Fluggesellschaften während der Pandemie hoch sind, darf das nicht auf dem Rücken der Passagiere ausgetragen werden.”
In die Analyse bezog Flightright über 100.000 Anfragen von betroffenen Passagieren ein.
Seit 2004 genießen europäische Fluggäste durch die EU-Verordnung 261/2004 einen besonderen Schutz. Das heißt, verspäten sich Flüge erheblich oder werden diese annulliert, müssen Airlines unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung zahlen.
Titelbild / Flughafen BER: Der erste easyJet-Flieger mit der Sonderflugnummer EJU 3110 landete am 31. Oktober 2020 pünktlich um 14 Uhr als erster am BER. Der treibstoffeffiziente Airbus 320neo wurde feierlich mit Feuerwehrtaufe und von Vertretern aus Politik, Industrie und Medien empfangen. / © easyJet
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