Ab Samstag, 28. Dezember, ist es wieder soweit. Dann ist für drei Tage der Verkauf von Silvester-Feuerwerk wie Raketen, Böllern, Knallfröschen oder Leuchtfontänen erlaubt. Der TÜV-Verband und das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) warnen unisono vor den Verletzungsgefahren und vor dem Kauf illegaler Ware aus dubiosen Quellen. Bei Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz drohen hohe Geldbußen und sogar Haftstrafen.
Zudem kann ein unsachgemäßer Gebrauch kann zu schweren Verbrennungen oder anderen Verletzungen führen. Besonders gefährdet sind Hände, Finger sowie Augen und Ohren. Darüber hinaus warnen Lungenärzte vor allem Patienten mit einer chronischen Lungenerkrankung wie Asthma vor der hohen Feinstaubbelastung in der Silvesternacht.
Bereits vor dem offiziellen Verkaufstermin in Deutschland hört man es hierzulande immer wieder knallen. Grund dafür sind unterschiedliche Regelungen für den Verkauf in der EU. Dazu weiter unten ein Interview mit Juliane Beckmann, Juristin im EVZ.
Safety first
Verhaltensregeln für ein sicheres Feuerwerk
– Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise für das Feuerwerk lesen und genau befolgen.
– Feuerwerkskörper niemals in der Jacken- oder Hosentasche oder direkt am Körper aufbewahren, da die Gefahr einer plötzlichen Entzündung besteht.
– Einen geeigneten Platz finden: Feuerwerkskörper ausschließlich im Freien verwenden und Raketen nicht in unmittelbarer Nähe von hohen Sträuchern, Bäumen oder hohen Gebäuden zünden.
– Verbotszonen einhalten: In vielen Städten gibt es Verbotszonen für das Abfeuern von Feuerwerk zum Beispiel in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen.
– Alle pyrotechnischen Gegenstände von leicht brennbaren Materialien wie zum Beispiel vertrocknetem Laub oder Verpackungsresten fernhalten und auch bei niedrigen Temperaturen einen Eimer Wasser für den Notfall bereitstellen.
– Zimmerfontänen, Tischfeuerwerk & Co. nicht in der Nähe von leicht entflammbaren Stoffen wie zum Beispiel Gardinen und nur auf einer feuerfesten Unterlage zünden.
– Nicht alkoholisiert böllern: Alkohol beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit, beeinflusst die Koordination und enthemmt, deshalb steigt das Verletzungsrisiko unter Alkoholeinfluss stark an.
– Raketen und Knallkörper nie in der Hand zünden: Knaller und Böller zum Anzünden auf den Boden legen und dabei nicht über den Feuerwerkskörper beugen.
– Zum Abschießen von Raketen möglichst massive leere Glasflaschen (zum Beispiel für Sekt), am besten zur besseren Stabilität in Getränkekisten gestellt, verwenden und Raketen senkrecht nach oben positionieren.
– Raketen nur von ebenen Flächen aus starten: Durch Gefälle kann sich der Abschusswinkel stark verändern und Personen gefährden.
– Raketen immer von anderen Personen, Häusern oder ähnlichem weg ausrichten. Böller nie auf Menschen oder Tiere richten oder in eine Menge werfen. Auch Autos sind kein Ziel: eine aufschlagende Rakete kann den Fahrer erschrecken und zu einem Unfall führen.
– Funktioniert eine Rakete oder ein Böller nicht, eine Weile Abstand halten, dann den Blindgänger mit Wasser löschen und im Müll entsorgen.
Beim Böllern auf Gefahrenkategorien achten
Feuerwerkskörper werden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 eignet sich auch für ältere Kinder und Jugendliche. Dazu gehören Wunderkerzen, Knallteufel, Pfennigschwärmer, kleine Fontänen und Kreisel oder auch Tischfeuerwerk. Es darf von Kindern ab zwölf Jahren gekauft und gezündet werden. Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 umfasst herkömmliche Raketen und Böller und darf erst ab 18 Jahren gekauft und verwendet werden. Der häufigste Bestandteil von Feuerwerkskörpern ist Schwarzpulver.
Feuerwerkskörper der Gefahrenkategorien F3 und F4 enthalten so große Mengen an dem Explosivstoff und weiteren gefährlichen Stoffen, dass sie in Deutschland nur von Personen mit behördlicher Erlaubnis oder Pyrotechnikern erworben und gezündet werden dürfen.
Der Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Was beim Feuerwerk in Europa wichtig ist
Was sollten du wissen, wenn du zum Jahreswechsel eine Ländergrenze mit Feuerwerkskörpern passierst? Was ist legal, was nicht?
Juliane Beckmann, Juristin beim EVZ, gibt Auskunft.
Gibt es beim Feuerwerk in Europa Gemeinsamkeiten?
Eine Gemeinsamkeit gibt es tatsächlich – die Kennzeichnung auf den Feuerwerkskörpern. Das CE-Siegel und die Registrierungsnummer sind europaweit vorgeschrieben. Diese auf der Ware angebrachten Zeichen zeigen, dass grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Abgesehen davon kocht aber jedes Land sein eigenes Süppchen… In Deutschland dürfen klassische Silvesterraketen beispielsweise nur an den drei Tagen vor dem Jahreswechsel verkauft werden. Fällt ein Sonntag in den Zeitraum, gibt’s einen Extratag obendrauf. In Polen dagegen können Sie diese Produkte das ganze Jahr über kaufen und sogar im eigenen Garten – nicht aber im öffentlichen Raum – abbrennen. Allerdings nur zwischen 6 und 22 Uhr, abgesehen von Silvester natürlich.
Es gibt in manchen Ländern je nach Region nochmal unterschiedliche Regeln. Stimmt das?
Ja, und wie! In Frankreich oder Belgien regeln zum Beispiel die Kommunen selbst, ob und wo Feuerwerk erlaubt ist. In manchen Städten gibt es festgelegte Zonen, wo geknallt werden darf, andernorts ist es komplett verboten. Mein Rat: Informieren Sie sich vor einer Reise unbedingt über die Regeln in der Zielregion.
Aber woher kommen die Knaller, die wir hier schon Wochen vor Silvester hören? Das können ja dann keine frisch gekauften Artikel sein.
Das könnte man meinen, stimmt aber nur bedingt. In Deutschland dürfen Feuerwerkskörper im Laden tatsächlich nur kurz vor Silvester verkauft werden, aber es gibt eine Ausnahme: Der Import aus dem Ausland ist das ganze Jahr über erlaubt – sofern die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Was meinen Sie mit gesetzlichen Bestimmungen?
Zunächst einmal die Gefahrenkategorien. In Deutschland sind die Kategorien F1 und F2 für Personen ab 18 Jahren frei erhältlich. Die Kategorien F3 und F4, die deutlich gefährlicher sind, dürfen nur mit behördlicher Genehmigung gekauft und genutzt werden. In Polen oder Tschechien aber sind F3-Produkte ab 21 Jahren völlig frei verkäuflich. Doch die Einfuhr solcher Artikel nach Deutschland ist ohne Genehmigung verboten – das regelt das Sprengstoffgesetz. Wer das missachtet, riskiert Geld- oder sogar Freiheitsstrafen und muss außerdem für die fachgerechte Entsorgung der Feuerwerkskörper aufkommen, wenn er erwischt wird.
Eine weitere Bestimmung, die viele nicht kennen: Die Sicherheitshinweise müssen in einer für Sie verständlichen Sprache verfasst sein, wenn Sie das Produkt nach Deutschland importieren möchten. Sollten Sie die polnische oder tschechische Aufschrift also nicht verstehen, lassen Sie besser die Finger davon!
Und zu guter Letzt: Es gibt Mengenbegrenzungen. Ein bis unters Dach mit Knallkörpern gefülltes Auto ist natürlich ein Sicherheitsrisiko für die Insassen und andere. Wie viel man mitnehmen darf, hängt in der Regel vom sogenannten Nettoexplosivstoffgewicht ab, also der Menge an Sprengstoff. Dabei gelten zwei Grenzwerte: Je nach Produktart dürfen entweder maximal fünf Kilogramm oder aber bis zu 50 Kilogramm transportiert werden. Erkundigen Sie sich daher vorher beim Zoll, falls Sie größere Mengen mitnehmen möchten.
Und was ist mit dem Online-Kauf? Es gibt einige deutschsprachige Shops aus Polen oder Tschechien. Sind Bestellungen dort legal?
Das kann man pauschal nicht beantworten. Fakt ist aber, dass man bei Bestellungen sehr aufmerksam sein sollte. Onlineshops aus Polen oder Tschechien bieten oft auch F3-Produkte an, die in Deutschland verboten sind. Trotzdem können auch die hierher bestellt werden. Außerdem muss der Versand solcher Artikel eigentlich als Gefahrgut erfolgen – was aber meist nicht passiert. Das wirft Zweifel an der Seriosität solcher Anbieter auf. Eine deutschsprachige Website bedeutet also noch lange nicht, dass alles gesetzeskonform ist.
Was raten Sie Menschen, die im europäischen Ausland Feuerwerk kaufen oder nutzen möchten?
Wenn Sie den Jahreswechsel im EU-Ausland verbringen, informieren Sie sich unbedingt vorab, ob das Zünden von Feuerwerk dort erlaubt ist – denken Sie daran, dass auch regionale oder kommunale Regelungen gelten können. Ist das Knallen erlaubt, kaufen Sie ausschließlich in seriösen Geschäften. Auf Straßenmärkten kann man nämlich leicht an aus Fernost importierte oder andere Feuerwerkskörper ohne Zulassung geraten. Achten Sie deshalb auf eine gültige Kennzeichnung wie das CE-Siegel und die Registrierungsnummer. Im Idealfall sind auch Hinweise auf Deutsch oder in einer anderen Sprache, die Sie beherrschen, auf dem Produkt.
Diese Tipps gelten grundsätzlich für den Feuerwerkskauf im Ausland. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). So vermeiden Sie Ärger, vermeidbare Kosten und vor allem unnötige Gefahren.
Verbot von privatem Feuerwerk gefordert
Das Aktionsbündnis für ein böllerfreies Silvester fordert Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf, die verheerenden Folgen von privatem Feuerwerk nicht länger zu ignorieren und ein vollständiges Böllerverbot für alle zukünftigen Jahre zu verhängen. Anstatt dieser veralteten Praxis ein Ende zu setzen, bleibt es weiterhin erlaubt, Böller und Feuerwerkskörper für den Einsatz an Silvester und Neujahr zu erwerben, so die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Die DUH wähnt dabei die Mehrzahl der Bevölkerung hinter sich. Laut einer repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentrale Brandenburg hätten sich im vergangenen Jahr 59 Prozent der Menschen für ein generelles Verbot von privatem Feuerwerk ausgesprochen.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
“Der erneute Verkaufsstart von Pyrotechnik markiert einen weiteren schwarzen Tag für Mensch, Tier und Umwelt. Aus guten Gründen ist es an 363 Tagen im Jahr verboten, mit Pyrotechnik zu hantieren oder sie abzufeuern. Doch ausgerechnet um Silvester, einer Zeit, an der mit am meisten Alkohol fließt, erlaubt Innenministerin Nancy Faeser die Silvester-Böllerei für zwei volle Tage. Die Folgen sind seit Jahren bekannt: tausende Verletzte – darunter viele Kinder -, Millionen Tiere, die in Panik geraten, sich verletzen oder sterben, tonnenweise Müll in der Natur und eine gefährliche Luftverschmutzung, die Millionen Menschen mit Atemwegserkrankungen trifft.
Dass die private Böllerei vollkommen aus der Zeit gefallen ist, zeigt die klare Forderung eines breiten gesellschaftlichen Böllerciao-Bündnisses: Umwelt- und Tierschutzverbände, medizinische Expertengremien wie die Bundesärztekammer, die Gewerkschaft der Polizei und zahlreiche weitere Organisationen verlangen ein Verbot privater Feuerwerke.”
Als Kind war ich ein großer Fan der Silvesterknallerei, inzwischen finde ich private Feuerwerke als unnütz und starke Belastung für Menschen, Tiere und Umwelt.
Ich bin einige Male in den vergangenden Jahren zum Jahreswechsel zum Berliner Alexanderplatz gegangen und habe dort von den Böllereien Videos gemacht. Eines wurde von Youtube sogar mit einer Alterfreigabe von 18+ versehen. Die Videos findest du auf youtube: Jahreswechsel 2017/18 (mit Alterbeschränkung), Jahreswechsel 2013/14, Jahreswechsel 2012/13 und Jahreswechsel 2014/15, sortiert nach Zugriffszahlen.
IP
Quellen: TÜV Verband, Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland, Deutsche Umwelthilfe
Titelbild / Kein privates, sondern ein professionelles Feuerwerk: das Finale des Fireworks Festivals im Grand Harbour von Valletta im Jahr 2013. Foto: Ingo Paszkowsky