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Kein richtiges Homeoffice, aber dennoch Arbeitsmöglichkeit / Foto: Unsplash / Christin Hume

Homeoffice für Mitarbeiter im Ausland – was zu beachten ist

Abhängig vom Aufgabenspektrum können viele Mitarbeiter von Unternehmen ihre Arbeit auch im Homeoffice leisten – und das nicht nur in Deutschland. Was für Arbeitgeber im Ausland zu beachten ist, damit beschäftigt sich die Unternehmensberatung BDAE Consult. Nach eigene Angaben erhält die Beratungsfirma nahezu täglich neue Anfragen von Personalverantwortlichen, um Homeoffice-Tätigkeiten im Ausland rechtssicher zu begleiten. Dabei wird klar, dass es nicht “die eine” Regelung gibt, sondern jede Situation rechtlich neu eingeordnet werden muss. Auslandsexpertin Lea Fiebelkorn verdeutlicht das anhand eines Beispielfalls auf Youtube (https://www.youtube.com/watch?v=v8SxvC8bjQE).

Von Spanien aus für Deutschland coden

In diesem Beispiel geht es um einen jungen Programmierer, der sich während seines Spanien-Urlaubs verliebt hat und bald die Idee bekam, er könne sich doch ein Homeoffice in Spanien einrichten, um näher bei seiner Freundin zu sein. Geschäftsführung und Personalabteilung waren damit einverstanden – technisch wäre das Ganze auch kein Problem gewesen.

Einiges musste aber organisiert werden, zum Beispiel in Bezug auf Steuerabgaben und Sozialversicherung – doch in der Praxis erst zeigte sich, dass die genaue Regelung einige Fallstricke aufweist. Zum Beispiel hatten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf geeinigt, dass letzterer sich erstmal um die im Travel-Management so bekannte A1-Bescheinigung kümmern sollte. Doch der Programmierer stellte mangels Detailkenntnis den falschen Antrag, und leider erregte dieser Fehler erst recht die Aufmerksamkeit der Behörden. Die schauten sich den Fall dann genauer an und deckten weitere formale Fehler auf.

Individuelle rechtliche Betreuung

Klar ist, dass das Personalmanagement eingehendes Know-how benötigt, um die einzelnen Anfragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter korrekt einordnen und begleiten zu können – in Bezug auf Steuer-, Sozialversicherungs-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht. Für Personalverantwortliche bietet die BDAE Consult daher regelmäßige Online-Seminare an. Dort erläutern die Auslandsexpert*innen eingehend Detailfragen: Wo etwa ist die Grenze zu ziehen zwischen der Homeoffice-Tätigkeit im Ausland und der immer beliebteren “Workation”?

Weitere Infos (auch zu anderen Veranstaltungen der Unternehmensberatung) gibt es auf der Webseite der BDAE-Consult: https://entsendeberatung.bdae.com/

Titelfoto / Kein richtiges Homeoffice, aber dennoch Arbeitsmöglichkeit / Foto: Unsplash / Christin Hume

Das ist aber ein schönes Homeoffice, dort lässt sich gut arbeiten und noch besser leben / Foto: Unsplash / Ishan @seefromthesky
Das ist aber ein schönes Homeoffice, dort lässt sich gut arbeiten und noch besser leben / Foto: Unsplash / Ishan @seefromthesky

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