Während in Deutschland und Europa die Corona-Infektionen im Herbst wieder ansteigen, stellt sich die Situation in bestimmten außereuropäischen Ländern besser dar.
Nachfolgend einige Tipps, die wir Mitteilungen der Zeitschrift REISE & PREISE und des Flugrechteportals Flightright entnommen haben.
Beim Urlaubsziel flexibel sein
Kurzfristige Reisewarnungen und neue Risikogebiete führen dazu, dass das noch vor ein paar Wochen ins Auge gefasste Ziel schnell nicht mehr sorgenfrei bereist werden kann. Auch innerdeutsche Reisen sind momentan aufgrund von Beherbergungsverboten zunehmend schwieriger. Eine Reise ins Ausland kann hingegen aufgrund eindeutiger Regeln aktuell unkomplizierter sein. Flexibilität und Spontanität bei der Wahl der Destination sind in jedem Fall dringend zu empfehlen.
Vor einer Buchung sollten sich Reisende unbedingt tagesaktuell über das Infektionsgeschehen am Zielort sowie über die örtlichen Einreise- und Hygienebestimmungen informieren. In einigen Ländern müssen sich Urlauber wenige Tage bis Stunden vor dem Abflug mit ihren Kontaktdaten registrieren, beispielsweise für Reisen nach Griechenland, Zypern oder Großbritannien. Zurzeit gilt: Am besten kurzfristig und spontan buchen.
Reisewarnungen für einige Länder aufgehoben
Das Auswärtige Amt hat kürzlich u. a. die Reisewarnungen für die Seychellen, Mauritius, Sri Lanka, Thailand, Kanada, Australien, Neuseeland, Kuba und für rund zwanzig weitere Ziele in der Karibik, Asien und Afrika aufgehoben. Das heißt aber nicht, dass alle diese Länder nun wieder Touristen einreisen lassen.
Einige beliebte Fernreisedestinationen heißen Touristen wieder willkommen. Die Malediven öffneten ihre Grenzen bereits im Sommer, obwohl die Reisewarnung bis heute nicht aufgehoben wurde. Trotzdem avancierte das Inselreich in der Corona-Krise zu einem der gefragtesten Fernreiseziele. Das Risiko ist kalkulierbar: Touristen verbringen den gebuchten Traumurlaub auf den etwa 90 Resortinseln weitestgehend abgeschirmt von der Außenwelt.
Ohne Covid-19-Test geht gar nichts
Vor Reiseantritt sollten Reisende überprüfen, welche Leistungen durch ihre Auslandskrankenversicherung abgedeckt sind. Viele Versicherungen schließen Pandemien vertraglich aus ihren Bedingungen aus, wodurch kein Versicherungsschutz im Falle einer Covid-19-Erkrankung besteht. Da es hier jedoch Unterschiede zwischen den Reiseländern gibt, ist ein direktes Nachfragen bei der Krankenkasse zu empfehlen.
Voraussetzungen für die Einreise sind bei fast allen Destinationen außerhalb von Europa ein negativer Covid-19-Test, der nicht älter sein darf als 72 Stunden, sowie eine Krankenversicherung, die Corona-Risiken abdeckt. Ein Nachteil ist, dass Reiseversicherungen bei bestehender Reisewarnung etwa bei einer wegen eines Corona-Falls angeordneten Quarantäne nicht einspringen. Airlines wie Emirates und Etihad sind zur Selbsthilfe übergegangen: Fluggäste sind zunächst bis zum Jahresende weltweit gegen Corona-Folgen abgesichert. Ebenso reagiert hat Costa Rica. Das Land bietet Reisenden vor Ort und über hiesige Reiseveranstalter eine entsprechende Reiseversicherung an.
Die Seychellen erlauben die Einreise aus Ländern mit niedrigem und mittlerem COVID-19-Risiko, zu denen auch Deutschland zählt, nach Vorlage eines Corona-Tests und einer Buchungsbestätigung für Hotelübernachtungen.
In Namibia wird nach fünf Tagen ein zweiter Test anberaumt, das Ergebnis wird Reisenden spätestens zwei Tage später telefonisch mitgeteilt. Route und Übernachtungen müssen zuvor festgelegt werden.
Auf Mauritius werden Urlauber am siebten und am 14. Tag nach Ankunft erneut getestet.
Auf Kuba ist die Region Varadero wieder geöffnet, am 31. Oktober fliegt Condor erstmals wieder auf die Karibikinsel. Bei Ankunft wird ein kostenloser PCR-Test vorgenommen, die Auslastung der Flüge ist laut Aussage der Airline gut.
Auf Barbados werden Urlauber nach Ankunft erneut getestet und in die gebuchte Unterkunft überführt. Liegt das Ergebnis vor (telefonisch innerhalb von 24 Std.) darf man sich frei auf der Insel bewegen. Nach 4 bis 5 Tagen ist ein zweiter Test zu absolvieren. Zudem sollen Neuankömmlinge in den ersten sieben Tagen täglich die Körpertemperatur messen und telefonischen Kontakt zu einem Gesundheitsbeamten halten.
Thailand-Fans indes müssen sich noch gedulden, es sei denn, sie planen einen längeren Aufenthalt, dem eine zweiwöchige Quarantäne in einem zertifizierten Hotel vorausgeht, und sind bereit, für Visum- und Bearbeitungsgebühren insgesamt 12.000 Baht (328 Euro) aufzubringen.
Quarantäne nach der Rückkehr aus Risikogebieten
Wohin die Reise geht, haben Urlauber selbst zu verantworten. Der Arbeitgeber darf keinen Einfluss auf das Reiseziel nehmen. Allerdings bestehen trotz Urlaub bestimmte Rücksichtnahmepflichten. Da eine Reise ins Ausland und dort vor allem in ein Risikogebiet in der derzeitigen Situation zu einer mehrtägigen Quarantäne oder zumindest dem Warten auf Corona-Testergebnisse führen kann, können die Arbeitnehmerpflichten beeinträchtigt werden. Deshalb sollten sich Reisende vorab über etwaige Quarantäneregeln, die ein Urlaub am Wunschort nach sich ziehen könnte, informieren.
Zu beachten ist, dass sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten ab 8. August in eine zehntägige Quarantäne begeben müssen, die am fünften Tag durch einen Test beendet werden kann. Mehr dazu auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums. Diese Test müssen die Urlauber nicht selbst bezahlen. Mehr dazu auf der Seite der Verbraucherzentrale.
Es empfiehlt sich, im Voraus mit dem Arbeitgeber über die geplante Reise und Optionen im Falle einer Quarantäne, wie dem Arbeiten aus dem Home Office, zu sprechen. Flugreisende sind derzeit gut beraten, wenn sie ein paar Urlaubstage zusätzlich nehmen.
Pauschal urlauben?
Da bei Individualreisen in der aktuellen Situation Teilleistungen ohne Ersatz ausfallen können, sind Pauschalreisen die die sichere Option. Jedenfalls im Regelfall. Sollte etwa der Flug aufgrund einer zu geringen Auslastung oder aus anderen Gründen ausfallen, ist der Veranstalter dazu verpflichtet, einen Ersatzflug zu organisieren. Pauschalreisen sind außerdem durch das Pauschalreisegesetz abgesichert. Sollte die geplante Reise aufgrund von Corona nicht durchführbar sein, müssen die Veranstalter den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Absage erstatten. Gutscheine müssen Reisende nicht akzeptieren, obwohl einige Veranstalter sich schwer tun, den Reisepreis zu erstatten.
Wichtig: Wenn für das Reiseziel eine Reisewarnung ausgesprochen wird, können Urlauber ihre Pauschalreise kostenfrei stornieren und müssen nicht auf den Kosten sitzenbleiben.
Nicht ohne meine Masken
Auch wenn die Mund-Nasen-Bedeckung bereits seit Monaten unser Alltagsbegleiter ist: Für den Urlaub sollten unbedingt mehrere Exemplare eingepackt werden. Im Flugzeug ist das Masken-Tragen Pflicht. Ein Schal oder Tuch vor dem Gesicht reicht vielen Airlines nicht aus, da deren Schutzwirkung geringer ist. Je nach Flugdauer sollte mindestens eine Wechsel-Maske im Handgepäck dabei sein. Auch am Urlaubsort kann der Maskenverbrauch höher ausfallen als Zuhause, denn diese sollten nach dem Tragen stets ausgetauscht und gereinigt werden und nicht immer ist eine Waschmaschine verfügbar.
Was die Aktivitäten vor Ort angeht, ist es sinnvoll, sich im Vorfeld Gedanken darüber zu machen, welche Sehenswürdigkeiten oder Museen man besuchen möchte und Tickets online zu kaufen. Auch für den Restaurantbesuch empfiehlt es sich zu reservieren, da die Kapazitäten durch Abstandsregelungen oft reduziert sind.
Quellen: reise-preise.de, Flightright
Titelfoto: Ingo Paszkowsky
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