Nichts trübt die Urlaubsfreude so sehr wie eine Anzeige auf der Abflugtafel, die „Cancelled“ oder „Delayed“ meldet. Doch wer seine Rechte kennt, muss sich nicht hilflos fühlen.
Dank der EU-Fluggastrechteverordnung bist du in vielen Fällen besser abgesichert, als du vielleicht denkst. Reisende haben bei erheblichen Flugproblemen Ansprüche gegenüber der Airline:
- Verspätung oder Annullierung: Wenn ein Flug stark verspätet ist oder kurzfristig abgesagt wird, können Betroffene Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person haben – abhängig von der Flugdistanz und der Länge der Verspätung.
- Versorgung während der Wartezeit: Bei längeren Verzögerungen müssen Fluggesellschaften in der Regel Betreuung leisten, z. B. kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen, Kommunikationsmöglichkeiten oder, falls nötig, Hotelunterkunft.
- Erstattung oder Umbuchung: Wird ein Flug gestrichen oder ist die Verspätung extrem lang, darf man zwischen voller Rückerstattung des Ticketpreises oder einer kostenfreien Umbuchung auf einen anderen Flug wählen.
👉 Wichtig: Die Airline muss diese Leistungen unabhängig davon anbieten, ob der Flugpreis über ein Reiseportal oder direkt gebucht wurde. Vertragspartner ist grundsätzlich das Luftfahrtunternehmen selbst.
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Der Sonderfall „Außergewöhnliche Umstände“
Die Airline muss nur dann nicht zahlen, wenn sie keine Schuld trifft. Dazu gehören zum Beispiel extremes Wetter, Sperrungen des Luftraums oder Naturkatastrophen. Wichtig: Ein technischer Defekt am Flugzeug gilt in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand!
3 Tipps für den Ernstfall
- Bestätigung einholen: Lass dir den Grund der Verspätung schriftlich vom Bodenpersonal bestätigen.
- Belege sammeln: Hebe Quittungen für Verpflegung oder selbst organisierte Fahrten auf.
- Fristen nutzen: Du kannst deine Ansprüche in Deutschland bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen.
Komplette Vorkasse abschaffen
Wurde ein Flug annulliert und Verbraucher:innen wählen die vollständige Rückerstattung der Flugscheinkosten, haben Airlines dafür nach der Fluggastrechteverordnung sieben Tage Zeit. Verbraucher:innen müssen oft deutlich länger auf ihr Geld warten müssen. Durch die zunehmende Zahl an Erstattungsansprüchen wird die Zahlung per Vorkasse bei Flugreisen immer mehr zum Problem. Verbraucherschützer fordern die Abschaffung dieses Vorkasse-Prinzips für Flugreisen.
Flugärger-App unterstützt Betroffene
Damit Betroffene möglichst schnell ihr Geld zurückerhalten, hat die Verbraucherzentrale NRW eine App entwickelt – sowohl für Android als auch iPhone – mit der mögliche Ansprüche bequem und kostenlos berechnet werden können. Die Flugärger-App erzeugt ein an die Airline adressiertes Anschreiben mit den möglichen Forderungen auf Basis der EU-Fluggastrechte-Verordnung, die Verbraucher:innen nur noch per E-Mail oder Post abschicken müssen. Beide Apps haben eine sehr gute Bewertung von 4,8 (5) (Stand: 19.2.2026).
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Info-Tipps
Information über die Ansprüche im einzelnen
Weitere Informationen bei der Verbraucherzentrale NRW
Quellen: Verbraucherzentrale NRW; eigene Recherche
(Hinweis: Der Beitrag erschien ursprünglich September 2022. Wir haben ihn aktualisiert.)
Titelfoto / Airlines oft schlecht erreichbar – einstweilige Verfügung gegen die Lufthansa-Tochter Brussels Airlines – Symbolbild / Foto: pixabay / sasint
Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Bitte wende dich gegebenenfalls an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.












