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Flug annulliert: Ticketpreis gibt es von der Airline nur bei eigener Buchung zurück

Flüge werden gerade in jüngster Zeit – in der Urlaubszeit – häufig annulliert. Sei es, weil nicht genug Personal bei der Fluggesellschaft vorhanden ist oder für die Airline die Auslastung nicht stimmt. Umso schlimmer wird die ganze Angelegenheit, weil man oft Monate vorher die Tickets bezahlt hat. Eigentlich sollte eine Erstattung der Tickets automatisch erfolgen – das wäre mal ein echter Verbraucherschutz. Heute muss man seinem Geld meist hinterherrennen, wie auch das jüngste Urteil des Landgerichts Berlin unten zeigt. Deswegen ist die Bundesratsinitiative Niedersachsens zu begrüßen, nach der Passagiere erst bei Check-in den Flugpreis bezahlen müssen.

Aber wie kommen Verbraucher bei Flugannullierung wieder an ihr Geld? Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 24. März 2022 die Fluggastrechteverordnung der EU ausgelegt und entschieden: Wer den Ticketpreis für einen annullierten Flug zurückerstattet haben möchte, muss vorher selbst den Flug bei der Fluggesellschaft gebucht und auch bezahlt haben (Az. 19 S 9/21). Verbraucher, die ihren Flug über einen Reiseveranstalter buchten, haben ein Recht auf Rückzahlung des Preises gegenüber dem Veranstalter, betonte die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer. Wer aufgrund langsamer Sicherheitskontrollen seinen Flug verpasst hat, kann vom Bund Schadensersatz verlangen, so das Oberlandesgericht Frankfurt. (Az. 1 U 220/20).

Landgericht Berlin legt EU-Fluggastrechteverordnung eng aus

Mehrere Verbraucher kauften Flugtickets für Hin- und Rückflug. Der Rückflug nach Berlin von einem spanischen Flughafen wurde bereits vor dem Hinflug gestrichen und auf einen anderen Tag verschoben. Ein Fluggast trat die Reise nach Spanien gar nicht an. Ein anderer verzichtete auf den Hinflug.

Die Verbraucher traten ihre Ansprüche an ein Legal-Tech-Unternehmen ab. Und das verklagte die Fluggesellschaft auf Rückzahlung der Ticketpreise. Das Amtsgericht Berlin-Wedding wies die Klage als unbegründet ab. Das Gericht monierte, dass Ticketkäufer in der Klageschrift nicht genannt worden waren. Aus Sicht des Gerichts wäre das wesentlich gewesen. Der Kläger war davon ausgegangen, dass die Rückerstattungsansprüche in jedem Fall bestehen. Wer die Tickets nun bezahlt habe, spiele keine Rolle.

Das Landgericht Berlin folgte der Argumentation des Amtsgerichts und interpretierte darüber hinaus die europäische Fluggastrechteverordnung. Nach Artikel 8 Absatz 1a stehe der Erstattungsanspruch nur demjenigen Fluggast zu, der den Flugschein selbst gebucht und auch bezahlt und damit einen Vertrag abgeschlossen habe. Fluggäste, so das Gericht, sollen die Kosten der Tickets nur erstattet bekommen, wenn sie die Zahlungen aufgrund eines Vertrages mit der Fluggesellschaft geleistet hätten – und eben nicht unabhängig von einem Vertrag. Daher wies das Landgericht Berlin die Klage ab.

Verbraucher, die nicht selbst das Flugticket bezahlt haben, sind aus Sicht des Gerichts jedoch nicht schutzlos. Das Recht auf Rückzahlung des Flugpreises bestehe nach nationalem Recht gegenüber dem Vertragspartner – also dem Reiseveranstalter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verbraucher haben ihre Ansprüche abgetreten und Teile des Ticketpreises wieder reingeholt, aber die Ansprüche durchzusetzen wird schwierig und kostspielig.

Bundesrepublik haftet für Bummeleien des Sicherheitspersonals

Besonders ärgerlich wird es am Flughafen, wenn beim Sicherheitscheck gebummelt wird oder nicht genügend Personal vorhanden ist. Oftmals wird der Abflug verpasst. Doch in solchen Fällen steht die Rechtsprechung auf Verbraucherseite. Die Kontrollen sind Bundesangelegenheiten. Daher kann vom Bund Schadensersatz verlangt werden. Wichtig dabei ist jedoch, dass Verbraucher rechtzeitig am Check-in erschienen sind und von dort ohne größere Verzögerungen die Sicherheitskontrollen aufgesucht haben.

Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach unter diesen Voraussetzungen zwei Verbrauchern Entschädigung für zusätzliche Tickets und Übernachtungen zu (Az. 1 U 220/20). Grund für die Verzögerung waren in dem Fall die langen Wartezeiten aufgrund von der Bundespolizei durchgeführten Passagierkontrollen im Sicherheitsbereich.

Dr. Stoll & Sauer prüft für Verbraucher mit Problemen rund um das Thema Reise im kostenlosen Online-Check die Chancen auf Schadensersatz.

Titelfoto: pixabay / JESHOOTS-com

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