Ein Airbus A320 fliegt tief über ein gelbes Warnschild mit der Aufschrift „Warning Low Flying Aircraft“ vor blauem Himmel.

Airbus A320: Warum aktuell viele Maschinen ein Software-Update brauchen

Flugreisende wunderten sich über kurzfristige Flugausfälle – Grund ist ein Softwareproblem bei Airbus-Jets der A320-Familie. Ein Vorfall über den USA hatte gezeigt: Unter bestimmten Bedingungen kann ein Bordcomputer fehlerhafte Steuersignale ausgeben. Airbus reagierte schnell – und fordert jetzt weltweit ein Software-Update für eine erhebliche Anzahl von Flugzeugen -die Rede ist von rund 6.000 Maschinen – der A320-Familie. Damit ist dies die größte Rückrufaktion in der Geschichte von Airbus.

Zwischenfall im Cockpit

Ende Oktober verlor ein JetBlue-Airbus A320 auf dem Weg von Cancún nach Newark plötzlich stark an Höhe. Die Nase sackte ab, der Jet ging in einen Sturzflug über. Erst nach mehreren tausend Metern konnten die Piloten die Maschine abfangen. Einige Passagiere wurden verletzt. Die Ursache: Ein Fehler im Flugsteuerungs-Computer, ausgelöst durch kosmische Strahlung.

Der Auslöser: Sonnenstrahlung trifft Software-Bug

Konkret betrifft es den sogenannten ELAC-B, einen Bordcomputer, der das Höhenruder steuert. In der neuen Software-Version (L104) zeigte sich eine Schwachstelle: Intensive Sonnenstrahlung kann winzige Datenfehler verursachen – das allein ist in der Luftfahrt bekannt und normalerweise unproblematisch. Doch in Kombination mit dem neuen Code konnte das zu fehlerhaften Steuersignalen führen. Der Jet bekam quasi „die falschen Anweisungen“ – was den plötzlichen Sinkflug auslöste.

Wer ist betroffen?

Airbus schätzt, dass rund 6.000 Flugzeuge der A320-Familie betroffen sind – also auch A319, A320, A321 sowie neo– und ceo-Versionen. Entscheidend ist, ob der ELAC-B-Computer die fragliche Software nutzt. In vielen Fällen wurde diese routinemäßig bei Wartungen aufgespielt. Jetzt heißt es: zurück auf die vorherige, stabile Version (L103+).

Die Lösung: Rückwärtsgang im Code

Die gute Nachricht: Der Fehler lässt sich schnell beheben, sofern nicht Hardware ausgetauscht werden muss. Airlines wurden angewiesen, betroffene Flugzeuge vor dem nächsten Start zu überprüfen. Meist dauert das Software-Downgrade nur wenige Stunden – idealerweise passiert das über Nacht. Große Airlines wie Lufthansa, EasyJet oder American Airlines haben ihre Flotten bereits umgestellt oder sind dabei.

Für Reisende: Meist keine großen Auswirkungen

Zwar kam es am Wochenende zu vereinzelten Verspätungen oder Streichungen, aber ein Flugchaos blieb aus. Die meisten Updates liefen zügig. Airbus, Airlines und Aufsichtsbehörden betonen: Es handelt sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Die Maschinen gelten als sicher – das Update dient dazu, mögliche Risiken in Zukunft auszuschließen.

Kein Anspruch auf Entschädigungen bei Umweltsicherheitsproblemen

Wie sieht es nun mit einer Entschädigung für Reisende aus? Dazu erklärt Fluggastrechteexpertin Nina Staub von AirHelp:

“Da diese Störung auf eine Umweltbedrohung zurückzuführen ist, die eine am 29. November 2025 erlassene verbindliche EASA-Notfall-Lufttüchtigkeitsanweisung erforderlich machte, haben die betroffenen Passagiere keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stellt eindeutig fest, dass herstellerweite Mängel, die mit behördlichen Sicherheitsanweisungen einhergehen, außergewöhnliche Umstände darstellen – also Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Selbst durch angemessene Maßnahmen könnten diese Umstände nicht vermieden werden, wodurch die Fluggesellschaften von der Entschädigungshaftung befreit sind.”

Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen

Aber: „Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 müssen Passagiere, die von Flugstörungen betroffen sind, unverzüglich Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Erfrischungen, Kommunikationsmöglichkeiten und Hotelunterbringung bei Übernachtungsverzögerungen erhalten, wobei diese Verpflichtungen bei Kurzstreckenflügen ab einer Verspätung von mehr als zwei Stunden und bei Langstreckenflügen ab einer Verspätung von drei bis vier Stunden greifen, unabhängig davon, ob die Fluggesellschaften außergewöhnliche Umstände geltend machen. Diese Betreuungsverpflichtungen bleiben uneingeschränkt durchsetzbar und können nicht verweigert werden.

Titelfoto / Bei rund 6.000 Flugzeugen der Airbus-Familie A320 muss die Software für den Computer, der die Höhenruder steuert geupdatet oder besser gedowngraded werden (Symbolbild) / Bild: Holgi / pixabay

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