Was tun bei Verspätungen und Ausfällen? Photo by VanveenJF on Unsplash

Reisende im Recht: Was tun bei Verspätungen und Ausfällen?

Eine Urlaubsreise sollte doch eigentlich für Entspannung sorgen und den Horizont erweitern. Doch nicht immer sind Reisen so erholsam. Selbst dann, wenn man den Trip bis ins kleinste Detail geplant hat, kann doch immer etwas schiefgehen.

Vor allem, wenn man auf öffentliche Verkehrsmittel, wie etwa die Bahn, das Flugzeug oder den Bus setzt, ist man von weiteren Faktoren abhängig, auf die man selbst keinen Einfluss hat. Fallen Flug und Zug aus oder verspäten sich, kann das Folgen haben, wie etwa, dass man seinen Anschluss nicht erreicht. Dadurch kann bares Geld verloren gehen. Welche Rechte haben Reisende hier?

Verzögerungen am Flughafen

Am Flughafen angekommen, können gleich mehrere Probleme auf Urlauber zukommen, die für Verzögerungen im ganzen Ablauf sorgen können. Dadurch kann man möglicherweise auch weitere Anschlussflüge verpassen. Die Gründe hierfür können Verspätung, Überbuchung oder der Ausfall eines Fluges sein. In vielen Fällen haben Fluggäste dabei Anspruch auf Entschädigungsleistungen.

Wenn man das Endziel mit einer Verspätung von drei oder noch mehr Stunden erreicht, hat man je nach Länge der Flugstrecke Anspruch auf Beträge zwischen 250 und 600 Euro pro Passagier. Will man seine Entschädigung bei einem verpassten Anschlussflug einfordern, helfen unter anderem Online-Portale wie etwa Flightright. Wenn nötig, fordern sie die Entschädigung auch vor Gericht ein. Finanziert werden die Portale auf Provisionsbasis. Sollte das Unterfangen jedoch erfolglos sein, entstehen keine Kosten.

Fällt ein Flug aus und der alternative Flieger startet erst einen Tag später, muss die Fluggesellschaft die Kosten für eine Übernachtung übernehmen. Bei einer Verzögerung des Starts müssen ab einer Verspätung von mindestens zwei Stunden bereits Mahlzeiten und Erfrischungen zur Verfügung gestellt werden.

Will man sein Recht einfordern, ist das noch bis zu drei Jahre nach dem Flugausfall oder der Verspätung möglich. Allerdings kann man keine Ansprüche geltend machen, wenn die Fluglinien die Ausfälle oder Verspätungen nicht selbst verantworten können.

Verspätungen bei der Bahn

Im Jahr 2018 haben Fernzüge der deutschen Bahn, also ICE und IC-Züge, insgesamt zwischen drei und vier Millionen Minuten Verspätung „gesammelt“. Umgerechnet sind das insgesamt mehr als 2.500 Tage. Je nach Verspätung und Ankunft am Zielbahnhof muss die Deutsche Bahn hierfür regelmäßig mal mehr, mal weniger tief in die Tasche greifen. Insgesamt zahlte der Konzern im Jahr 2018 mehr als 53 Millionen Euro Entschädigungen an Fahrgäste, die zu spät oder überhaupt nicht ans Ziel kamen.

Wenn man bereits vor der Abfahrt weiß, dass sich der gebuchte Zug um mindestens 20 Minuten verspätet, fällt die sogenannte Zugbindung weg. Das bedeutet, dass man eine andere Verbindung als die Gebuchte nutzen darf, damit man schneller an sein Ziel kommt. Ist die neue Verbindung teurer als die Ursprüngliche, muss man sich allerdings ein Ticket kaufen. Die Differenz wird später von der Bahn erstattet.

Sobald eine Verspätung von einer Stunde am Zielort angekündigt ist, darf die Fahrt abgebrochen werden oder man darf umkehren. Der Fahrpreis wird erstattet, abzüglich der zurückgelegten Strecke. Setzt man die Fahrt fort bekommt man 25 Prozent des Ticketpreises zurück. Ab einer verspäteten Ankunft von zwei Stunden gibt es sogar 50 Prozent. Allerdings haftet die Bahn nicht für Schäden, die als Folge der Zugverspätung entstehen. Wenn man beispielsweise einen Flug verpasst, weil die Bahn Verspätung hatte, kann sie nicht belangt werden.

Insgesamt hat man ein Jahr Zeit, um eine etwaige Entschädigung einzufordern. Auf der Homepage der deutschen Bahn kann man sich das Fahrgastrechte-Formular herunterladen. Bisher muss das ausgefüllte Formular noch per Post an die entsprechende Stelle der Bahn geschickt werden. Später soll die Entschädigung auch online beantragt werden können.

Verspätungen bei Fernbussen

Bei der Reise mit dem Bus sieht es ganz ähnlich aus wie mit der Bahn: Der Anbieter kann nur dann dafür haften, wenn die Gründe für die Probleme von ihm selbst beeinflusst werden konnten. Das heißt, dass man beispielsweise bei einer Verspätung durch schlechtes Wetter oder durch eine Naturkatastrophe keine Entschädigung erwarten darf.

Wenn das Busunternehmen allerdings Einfluss auf die Verzögerung nehmen konnte, die ursprüngliche Strecke mehr als 250 Kilometer lang ist und man mehr als zwei Stunden zu spät am Ziel ankommt, ist das Unternehmen verpflichtet, den Fahrpreis zu erstatten sowie eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises an den Fahrgast zu zahlen.

Kommt der Bus mehr als 90 Minuten zu spät, muss das Busunternehmen dem Fahrgast Imbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen anbieten. Falls erforderlich, muss auch ein Hotelzimmer von maximal zwei Nächten gestellt werden, das jedoch nicht teurer als 80 Euro pro Nacht sein darf. Generell gilt jedoch, dass der Reisende spätestens eine halbe Stunde nach der planmäßigen Abfahrt über etwaige Veränderungen im Ablauf informiert werden muss.

Für die Durchsetzung der Fahrgastrechte im Busverkehr ist das Eisenbahn-Bundesamt verantwortlich. Dort kann man auch gegebenenfalls Beschwerden einbringen.

Verspätungen im Nahverkehr

Im Bereich des ÖPNV muss man sich gesondert informieren, denn jeder Verkehrsbetrieb reagiert anders auf Ausfälle und Verzögerungen. Oft gelten aber auch hier ähnliche Rechte wie beim Fernverkehr mit Bus und Bahn.

Egal in welchen Teil der Welt es einen verschlägt, es kann trotz ausgiebiger Planung immer etwas schieflaufen. Deshalb ist es vor allem als Reisender wichtig, dass man über seine Rechte aufgeklärt ist, sodass man im Ernstfall richtig reagieren kann.

Titelfoto: unsplash.com, © VanveenJF

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