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Heiraten im Ausland – das müssen Heiratswillige beachten

Ein Ja-Wort unter Palmen am Karibikstrand – das ist ein Traum für Verliebte, den sich immer mehr Paare erfüllen. Doch bei aller Romantik will eine Hochzeit im Ausland akribisch vorbereitet sein: „Fristen, Dokumente, Versicherungen – wer seiner Trauung einen besonderen Rahmen geben möchte, sollte sich rechtzeitig mit den Formalitäten befassen“, rät Esther Grafwallner, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung).

Urkunden und Ausweis, das brauchen Brautpaare auch in Deutschland, um die Eheschließung zu beantragen. Doch ab hier unterscheiden sich die Vorgaben für eine Trauung im Ausland maßgeblich: Müssen die Papiere oder vielleicht die Zeremonie selbst übersetzt werden? Und was ist mit dem Visum? Sobald man sich für Land und Örtlichkeit entschieden hat, ist es unerlässlich, mit dem dortigen Standesamt Kontakt aufzunehmen und die genauen Modalitäten zu erfragen.

Romantik nach engem Zeitplan

Sobald die grundlegenden Anforderungen geklärt sind, kommt der aufregende Teil der Reise-Planung: Wann fliegen wir, in welchem Hotel verbringen wir die Hochzeitsnacht? Auch wenn Braut und Bräutigam felsenfest zu ihrem Vorhaben stehen, können etwa schwerwiegendere gesundheitliche Probleme die Hochzeit in letzter Minute noch in Frage stellen. „Unabhängig von Destination und Kategorie sollten die Brautleute daher auf Nummer sicher gehen. Denn gerade bei exotischen und damit oft teuren Reisezielen kann eine Stornierung der Reise in letzter Minute fast ebenso viel kosten wie die Reise selber“, weiß die Reiseexpertin. „Glück hat dann, wer schon bei der Buchung an eine Reiserücktrittsversicherung gedacht hat, die diese Gebühren erstattet.“ Klug beraten ist außerdem jeder Urlauber, der eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, die zusätzlich zur Stornokostenversicherung auch eine Reiseabbruchversicherung enthält. Denn falls eine Verletzung oder ein dringender Notfall zu Hause das Hochzeitspaar nach der Abreise zur Rückkehr zwingen, übernimmt die Reiseabbruchversicherung die Kosten für die ungeplante Heimreise. Zusätzlich erstattet sie nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, wie zum Beispiel die Kosten für das nun leer stehende Hotelzimmer.

Übrigens, ein Trugschluss vieler Urlaubswilliger: Die versicherte Reise kann nicht einfach so storniert werden, die Versicherung springt nur ein, wenn schwerwiegende gesundheitliche Probleme eintreten, die zudem vom Arzt attestiert werden müssen. Also nix da mit “wir sind uns noch nicht sicher, verschieben wir doch einfach unsere (Hochzeits-)Reise auf einen späteren Zeitpunkt”.

Muss die Hochzeit verschoben werden, so Esther Grafwallner weiter, sollten sich Paare mit dem Alternativ-Termin nicht zu viel Zeit lassen: Häufig dürfen die eingereichten und oft mit viel Aufwand übersetzten Papiere nämlich nicht älter als sechs Monate sein.

Allein oder mit Familie und Freunden?

Allein unter Palmen oder gemeinsam mit allen Freunden? Wer sich zu zweit auf Hochzeitsreise begibt, der sollte vorab nachfragen, ob im Land der Eheschließung Trauzeugen Pflicht sind – sonst kann es passieren, dass dem Paar plötzlich zwei Wildfremde zur Seite stehen müssen. Wer hingegen im Kreise der besten Freunde feiern will, muss bei der Planung noch weitere Details beachten: Was tun, wenn die Trauzeugin auf den Malediven plötzlich krank wird – oder die Schwiegermutter einen komplizierten Knöchelbruch erleidet? Um den schönsten Tag des Lebens möglichst sorgenfrei zu erleben, können die Verlobten auch für ihre Gäste ein maßgeschneidertes Sicherheitspaket in die Hochzeitsvorbereitungen mit aufnehmen. „Wer Nerven und Geldbeutel seiner Gäste schonen will, kann sich bei seiner Reiseversicherung nach Gruppentarifen erkundigen“, so die ERV-Expertin weiter.

Glücklich, erholt, verliebt – und auch verheiratet?

Selbst bei der Ankunft zu Hause sind noch nicht alle Formalitäten erledigt: Paare, die sich auf ausländischem Boden das Ja-Wort gegeben haben, gelten zwar auch hierzulande als vermählt – Voraussetzung ist jedoch, dass bei der Trauungszeremonie die im Ausland geltenden gesetzlichen Formvorschriften eingehalten wurden. Sicherheitshalber sollten die Eheleute nach der Rückkehr nach Hause daher gleich den Weg zum Standesamt antreten, um die ausländische Hochzeitsurkunde vorzulegen. Wichtig: Sie muss über die sogenannte „Apostille“ verfügen, also eine amtliche Beglaubigung der Behörde oder des deutschen Konsulats im Land der Eheschließung. Zum Schluss noch ein weiterer Tipp für alle, die zwar den Traum von der Strandhochzeit träumen, aber vor so viel Aufwand dann doch zurückschrecken: Geben Sie sich das Ja-Wort ganz traditionell in Deutschland – und gönnen Sie sich dann eine romantische Hochzeitszeremonie in Ihrem Flitterwochenhotel. Je nach Angebot ist diese ebenso feierlich wie ein echtes Eheversprechen: Das Ja-Wort am Strand inklusive Ringtausch, romantischer Fotos unter Palmen und eines Candlelight-Dinners mit Meerblick sind dabei oft inklusive. IP

Titelfoto / Heiraten unter Palmen ist romantisch. / Foto: ERGO Versicherungsgruppe

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