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Wenn Flughafenpersonal streikt – kostenlose Hilfe bei Flugärger

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erklärt, was Du bei Streiks und anderem Flugärger tun kannst und an wen Du dich wenden kannst.

Rechte der Flugpassagiere bei Streik des Flughafenpersonals

Fällt der Flug aufgrund des Streiks aus, haben Fluggäste unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ersatzbeförderung, die die ausführende Airline bzw. der Pauschalreise-Veranstalter anbieten muss. Zum Beispiel ein anderer Flug oder die Beförderung per Bahn oder Bus. All dies muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt und zu vergleichbaren Reisebedingungen erfolgen.

Die Ersatzbeförderung müssen Passagiere aber nicht annehmen. Sie können stattdessen auch ganz auf den Flug verzichten und sich den Ticketpreis erstatten lassen. Individualreisende wenden sich dazu an die Airline. Pauschalreisende müssen sich dafür an den Reiseveranstalter wenden.
Darüber hinaus haben Fluggäste, die am Flughafen gestrandet sind, Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen wie beispielsweise kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie auf eine kostenlose Hotelunterbringung und Transfer, wenn die Weiterreise erst am nächsten Tag stattfindet. Egal, ob Individualreisende oder Pauschalreisende: ihr Ansprechpartner ist in diesem Fall die Airline. Gehe zum Schalter und mache Deine Ansprüche geltend.

Pauschalreisende können bei einer erheblichen Verspätung außerdem unter Umständen einen Reisemangel und damit eine Minderung des Reisepreises geltend machen.

Kostenlose Hilfe bei Flugärger

Egal ob Flugannullierung, Verspätung, Überbuchung oder Gepäckverlust: Sitzt die Airline in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich, können Reisende sich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland wenden. Die Unterstützung ist kostenlos. Voraussetzung: Du hast die Airline bzw. den Pauschalreiseveranstalter zuvor selbst kontaktiert.

Ausführliche Informationen zu Deinen Rechten bei Annullierung oder Verspätung erhältst Du unter: https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/flugzeug/fluggastrechte.html

Sollte das EVZ Deutschland für Deinen individuellen Fall ausnahmsweise einmal nicht zuständig sein, heißt es in der Mitteilung der EVZ, nennt die EVZ dir gerne weitere mögliche Ansprechpartner, die in Deinem Fall behilflich sein können.

Der Erstkontakt mit der Airline fällt schwer?

Nutze das Musterschreiben des EVZ. Reisende, die sich zunächst noch selbst an die Airline wenden müssen, unterstützt das EVZ Deutschland. Unter https://selbsthilfe.evz.de stellt es kostenlos Musterschreiben bereit.

Passagiere geben beispielsweise Daten wie Airline, Flugnummer und Höhe der Verspätung ein. Der anschließend angezeigte Mustertext kann einfach kopiert und in einer E-Mail an das Flugunternehmen geschickt werden. Erstellt werden können die Schreiben auf Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch. Die deutsche Übersetzung wird bei fremdsprachlichen Schreiben mitgeliefert. Die Kontaktdaten der größten Airlines findest Du unter Fluggastrechte auf der Seite evz.de.

Titelfoto / Wenn Flughäfen bestreikt werden, sind Taxis gefragt / Foto: wal_172619 /pixabay

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