Kaum zu glauben, aber wahr. Zum ersten Mal in der Geschichte stellen saudische Botschaften und Konsulate rund um den Globus Touristenvisa aus, heißt es in der Mitteilung der Saudi Commission for Tourism & National Heritage. Ursprünglich war diese Regelung bereits für 2018 angekündigt worden. Individual-Reisende konnten bisher in Saudi-Arabien nur auf Einladung einer Person oder eines Unternehmens ein Visum erhalten.
Visa könnten jetzt ab sofort bei saudischen Botschaften und Konsulaten überall auf der Welt beantragt werden.
Bürger aus 49 Ländern – darunter die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes wie Deutschland, Österreich und die Schweiz – haben es leichter. Sie können E-Visa online und Visa bei Ankunft in Saudi-Arabien beantragen. Neben E-Kiosks an Flughäfen wurde auf visitsaudi.com (in englischer Sprache) ein spezielles Portal freigeschaltet.
Mit dem Touristenvisum darf man bei jeder Einreise bis zu drei Monate im Land bleiben. Insgesamt dürfen Besucher pro Jahr bis zu 90 Tage in Saudi-Arabien verbringen. Das Visum ist ein Jahr lang und für mehrere Einreisen gültig.
Visum mit Krankenversicherung
Die Gebühr für die Beantragung eines E-Visums oder eines Visums bei Ankunft beträgt 440 SAR zzgl. MwSt, heißt es in der Mitteilung. Das sind so ungefähr 115 Euro, je nach Wechselkurs. Das Königreich Saudi-Arabien hatte erst 2018 eine Umsatzsteuer eingeführt, die derzeit fünf Prozent beträgt. Saudi-Arabien will sein E-Visa-Programm zu gegebener Zeit auf weitere Länder ausweiten.
In den 440 SAR ist eine Gesundheitsversicherung in Höhe von 140 SAR enthalten, die Kosten bis zu 100.000 SAR übernimmt. Dennoch sollte man nie ins Ausland ohne eine private Auslandkrankenversicherung fahren.

Um ein Touristenvisum zu erhalten, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Welcher Religion man angehört, ist dabei unerheblich, teilt die Behörde mit. Auch eine Einladung ist nicht mehr erforderlich. Der Pass muss noch mindestens sechs Monate lang gültig sein. Alleinreisende Frauen können ebenfalls ein Visum beantragen. Für uns ist dies natürlich selbstverständlich, aber für das Königreich Saudi-Arabien lange ein No-Go.
Frauen bauchen auch keinen Hidschab oder keine Abaya zu tragen. Allerdings gibt es eine Art Bekleidungsvorschriften, nachzulesen unter https://www.visitsaudi.com/de/understand/laws-and-etiquette . Danach sollen Frauen ihre Schultern sowei Knie in der Öffentlichkeit bedecken und keine enganliegende Bekleidung tragen.
Personen unter 18 Jahre benötigen einen Vormund zur gemeinsamen Einreise.
Bürger aus den 49 Staaten brauchen im Gegensatz zu den anderen Ländern auch kein Rückticket und keinen Buchungsbeleg für ein Hotel vorlegen, allerdings wohl schon eine erste Anschrift. Die Visa brauchen nicht ausgedruckt werden, sie sind nur elektronisch. Der Pass reicht bei der Einreise. Wird die Aufenthaltsdauer überzogen, kostet dies eine Gebühr von 100 SAR pro Tag.

Visa können mit Zahlungsmitteln wie MasterCard, Visa, American Express, UnionPay und ApplePay bezahlt werden. Dabei werden sowohl Kredit- als auch Debit-Karten akzeptiert.
Wird der Antrag auf ein E-Visa abgelehnt, erhält man sein Geld nicht zurück. Online sollen die E-Visa innerhalb von maximal 30 Minuten bearbeitet werden. Die Bearbeitungszeit in der Botschaft dauert ein bis zwei Tage, so die Saudi Commission for Tourism & National Heritage.
Beim Online-Beantragungsprozess muss man ein Foto von sich hochladen in den Formaten jpg, jepg, png, gif oder bmp, das die Maße 200×200 Pixel haben muss, aber nicht größer als 100 KB sein darf. Das mit dem Foto könnte sich als tricky erweisen, weil Passfotos üblicherweise nicht quadratisch sind. Den Beantragungsprozess kann man auch unterbrechen und die eingegebenen Daten zwischenspeichern.
Ein- und Ausreise muss über eine der folgende Grenzübergangsstellen erfolgen:
Flughafen Riad (King Khaled International Airport)
Internationaler König-Abd-al-Aziz-Flughafen Dschidda (King Abdul-Aziz Airport)
Flughafen Dammam (King Fahad International Airport)
Flughafen Medina (Prince Mohammad Bin Abdulaziz Airport)
King Fahd Causeway (kombinierte Brücken- und Dammverbindung zwischen Saudi-Arabien und Bahrain
Grenzübergang Al Batha

Tourismus soll gefördert werden
Saudi-Arabien hat viele Sehenswürdigkeiten, u.a. lohnen die fünf UNESCO-Welterbestätten einen Besuch. Außerdem werden derzeit zahlreiche gigantische Urlaubskomplexe gebaut. Sie sollen jetzt Besuchern aus aller Welt offenstehen.
Der Besuch der Heiligen Stätten Mekka und Medina ist allerdings weiterhin nur Muslimen gestattet.
Mit der Öffnung des Königreichs für Individualtouristen wollen die Saudis nach eigenem Bekunden ihre Abhängigkeit von den Ölexporten reduzieren. Deswegen soll der Tourismus im Jahr 2030 zehn Prozent des BIP ausmachen, bisher sind es drei Prozent. Das Ziel sind 100 Millionen Übernachtungen von internationalen und einheimischen Gästen im Jahr 2030.
Titelfoto / Mekka im Königreich Saudi-Arabien: Der Besuch der Heiligen Stätten Mekka und Medina ist weiterhin nur Muslimen gestattet. / Foto: pixabay / GLady

Reisehinweise Saudi-Arabien
Die Grenzen Saudi-Arabiens sind ab dem 1. August 2021 wieder für geimpfte internationale Besucher geöffnet. Die Bundesregierung rät derzeit weiterhin von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Saudi-Arabien ab.
Um ein Touristenvisum zu erhalten, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Einladung ist nicht mehr erforderlich. Der Pass muss noch mindestens sechs Monate lang gültig sein. Alleinreisende Frauen können ebenfalls ein Visum beantragen. Für uns ist dies natürlich selbstverständlich, aber für das Königreich Saudi-Arabien lange ein No-Go.
Frauen bauchen auch keinen Hidschab oder keine Abaya zu tragen. Allerdings gibt es eine Art Bekleidungsvorschriften, nachzulesen unter https://www.visitsaudi.com/de/understand/laws-and-etiquette (in deutscher Sprache). Danach sollen Frauen ihre Schultern sowei Knie in der Öffentlichkeit bedecken und keine enganliegende Bekleidung tragen.
Personen unter 18 Jahre benötigen einen Vormund zur gemeinsamen Einreise.
Bürger aus den 49 Staaten brauchen im Gegensatz zu den anderen Ländern auch kein Rückticket und keinen Buchungsbeleg für ein Hotel vorlegen, allerdings wohl schon eine erste Anschrift.
Für die Einreise nach Saudi-Arabien ist eine Aufenthaltserlaubnis mit entsprechendem Re-Entry-Visum oder ein gültiges Geschäfts- oder Besuchsvisum erforderlich. E-Visa für Touristen werden derzeit nicht erteilt.
Die Ein- und Ausreise muss über eine der folgende Grenzübergangsstellen erfolgen:
Flughafen Riad (King Khaled International Airport)
Internationaler König-Abd-al-Aziz-Flughafen Dschidda (King Abdul-Aziz Airport)
Flughafen Dammam (King Fahad International Airport)
Flughafen Medina (Prince Mohammad Bin Abdulaziz Airport)
King Fahd Causeway (kombinierte Brücken- und Dammverbindung zwischen Saudi-Arabien und Bahrain
Grenzübergang Al Batha
Rechtliche Besonderheiten
In Saudi-Arabien wird die Todesstrafe verhängt und öffentlich vollstreckt. Ehebruch ist beispielsweise ein todeswürdiges Vergehen und „Abkehr vom islamischen Glauben“ auch.
Alkoholkonsum ist übrigens strafbar.
Zur Einstimmung für einen Saudi-Arabien-Besuch können wir den Film „Ein Hologramm für den König“ von Tom Tykwer mit Tom Hanks empfehlen.
Informationen zu Covid-19 von Visit Saudi-Arabien
Reisende sollen sich ein aus der zuständigen Gesundheitsbehörde im Heimatland ausgestelltes Impfzertifikat besorgen. Dieses Zertifikat muss den Beamten der Einwanderungsbehörde bei der Einreise vorgelegt und während des gesamten Aufenthalts im Land mitgenommen werden. Besucher müssen ihre Impfangaben auf dem Regierungsportal unter https://muqeem.sa/#/vaccine-registration/home (in arabischer und englischer Sprache) spätestens 72 Stunden vor der Abreise registrieren.
Reisehinweise des Auswärtigen Amts zu Saudi-Arabien
Offizielle Reisewebseite von Saudi-Arabien (in deutscher Sprache)
Kontaktmöglichkeiten mit Saudi Tourism Authority
Stand: 4.8.21