Neu » Rubriken » Service » Versicherung » Reisekranken-Versicherung für USA und Kanada nicht vergessen

Reisekranken-Versicherung für USA und Kanada nicht vergessen

Die USA sind ein beliebtes Fernreiseziel der Deutschen. Kanada gehörte ebenso mit zu den Favoriten. Aber ein solcher Urlaub kann für Reisende schnell zur finanziellen Herausforderung werden, wenn sie plötzlich erkranken oder verunglücken. „In den meisten Gebieten der USA ist die medizinische Versorgung zwar ausgezeichnet“, weiß Birgit Dreyer von der ERV (Europäische Reiseversicherung). Allerdings können Gesundheitsleistungen dort extrem teuer werden – vor allem bei Krankheiten oder Unfällen mit schwerwiegenden Folgen. „Selbst bei leichteren Blessuren müssen Urlauber mit horrenden Kosten für die medizinische Behandlung rechnen. Sie können acht- bis zehnmal so hoch sein wie in Deutschland“, warnt Frau Dreyer.

Spitzentarife für Arztbesuche in den USA und Kanada

Tatsächlich sind die Behandlungskosten nirgendwo auf der Welt so hoch wie in den USA und Kanada. Dafür gibt es verschiedene Gründe, wie die ERV-Mitarbeiterin erklärt: „Zum einen sind hier die Forschungs- und Entwicklungskosten für medizinische Geräte und auch für Arzneien extrem hoch. Der Hintergrund: Bei erfolgloser Behandlung können Patienten nach amerikanischem Recht sehr hohe Entschädigungsleistungen einklagen.“ Die Kosten werden deshalb direkt auf das Endprodukt umgelegt. So kann beispielsweise der Preis für Antibiotika bei fünf Dollar pro Tablette liegen. Auch die dort praktizierenden Ärzte müssen sich mit einer entsprechend kostspieligen Berufshaftpflicht gegen das erhöhte Risiko von Patientenklagen absichern. Und schließlich gibt es in diesen Ländern, anders als in der deutschen Gebührenordnung, keine festgeschriebenen Kostensätze. Das bedeutet: Ärzte und Krankenhäuser dürfen Behandlungen individuell berechnen. Bereits einfache Untersuchungen können dabei mit mehreren hundert Euro gehörig an der Reisekasse zehren. So ist es zum Beispiel möglich, dass Ärzte für eine Spritze gegen Hexenschuss Kosten von 500 Dollar in Rechnung stellen. Muss der Reisende aus dringend notwendigen Gründen gar die Notfallambulanz eines Krankenhauses aufsuchen, kann das durchaus mit 1.500 Dollar zu Buche schlagen. Auch Rechnungen von 1.200 Dollar für eine Wurzelbehandlung beim Zahnarzt sind keine Seltenheit. Und: Bei ambulanten Fällen verlangen Ärzte grundsätzlich Vorkasse.

Gesetzlicher Schutz reicht außerhalb Europas nicht aus

„Wer davon ausgeht, dass die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland diese Kosten übernimmt, erlebt nach der Heimkehr eine böse Überraschung“, so Birgit Dreyer. Denn: Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Rechnungen nur einreichen, wenn das Urlaubsland ein Sozialabkommen mit Deutschland unterhält. Dann erstatten die Kassen die in Deutschland üblichen Regelsätze – oft allerdings deutlich zu wenig, um die tatsächlichen Behandlungskosten im Urlaubsland aufzufangen! Für Arztrechnungen aus den USA und Kanada hingegen müssen betroffene Urlauber zur Gänze selbst aufkommen: Denn mit beiden Ländern gibt es kein Sozialabkommen! Das bedeutet: Reisende, die ihren Urlaub außerhalb Europas verbringen, sollten sich vorher unbedingt vergewissern, ob sie einen Versicherungsschutz über ihre Krankenkasse haben. Sonst müssen sie im Ernstfall ärztliche Leistungen aus eigener Tasche finanzieren. Übrigens: Ein Krankenrücktransport, der aus den USA oder Kanada bis zu 60.000 Euro kosten kann, wird von der gesetzlichen Krankenkasse unter keinen Umständen übernommen!

Es gibt Jahresreisekrankenversicherungen schon für rund 10 Euro. Beispielsweise bietet die ERV einen Tarif für die Auslandsreisekrankenversicherung ab 11,50 Euro pro Jahr. Eine Reise darf hier maximal 45 Tage lang sein. Versichert sind Krankheiten und Unfällen, die auf der Auslandsreise eintreten. Im einzelnen erstattet die ERV die Kosten für

  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 10.000 EUR
  • medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arzneimittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden
  • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort

Die ERV-Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.

  • Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahestehenden Person (einschließlich Kostenübernahme)
  • Kostenübernahmegarantie bis zu 15.000 EUR gegenüber dem Krankenhaus
  • Rückholung von minderjährigen Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme)

Beim derzeit viel gescholtenen ADAC für 13,90 Euro (Basic-Tarif für Nichtmitglieder). Hier ist auch eine Reise auf 45 Tage begrenzt. Beim ADAC gibt es keine Leistungsgrenze für Behandlungen im Krankenhaus, der ADAC Auslands-Krankenschutz leistet in unbegrenzter Höhe. Und der ADAC Ambulance Service organisiert den Rücktransport in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Sie werden dann zu einem Krankenhaus an Ihrem Wohnsitz in Deutschland gebracht, wenn nötig per Ambulanz-Jet. Die Kosten übernimmt der ADAC in voller Höhe. Vorraussetzung: Sie werden im Ausland akut und unerwartet krank oder erheblich verletzt und der Rücktransport ist medizinisch sinnvoll und vertretbar, z.B. wenn die Dauer Ihres Krankenhausaufenthaltes länger als 14 Tage ist. IP

Titelfoto: ERV

Das könnte Sie auch interessieren:

 

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen