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airberlin stellt Insolvenzantrag – die Rechte der Passagiere

Noch am Freitag, dem 11. August 2017, hatte es in einer Pressemeitteilung von airberlin geheißen:

airberlin verzeichnet eine steigende Auslastung ihrer Flüge. Mit 87,1 Prozent erreichte die Auslastung im Juli einen neuen Spitzenwert für 2017. Seit Jahresbeginn hat airberlin eine stabile Auslastung mit im Durchschnitt über 80 Prozent. Der Sitzladefaktor hat sich positiv entwickelt.

Nun aber zog Gesellschafter Etihad die Notbremse und stellte seine Zuschüsse ein, wie der gemeinsamen Pressemitteilung von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesverkehrsministerium zu entnehmen ist. Etihad fährt bei seinen Beteiligungen airberlin und Alitalia schon länger herbe Verluste ein.

airberlin blieb nur der Gang zum Insolvenzgericht. Die Airline stellte heute beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung.

Aufgrund der damit verbundenen insolvenzrechtlichen Regelungen wäre Air Berlin verpflichtet gewesen, den Flugbetrieb unmittelbar nach Einreichung des Insolvenzantrags einzustellen, heißt es in der Mittelung der beiden Bundesministerien. Um die Flugtätigkeit von Air Berlin in dieser Situation aufrechterhalten zu können, hat die Bundesregierung entschieden, einen Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro zu gewähren. Dieser Übergangskredit wird durch die KfW zur Verfügung gestellt und durch eine Bundesbürgschaft abgesichert. Der Flugbetrieb von Air Berlin kann in vollem Umfang fortgeführt werden. Eine Einstellung des Flugbetriebs werde so vermieden.

Die Verhandlungen mit Lufthansa und weiteren Partnern zum Erwerb von Betriebsteilen der airberlin seien weit fortgeschritten und verliefen erfolgsversprechend. Diese Verhandlungen könnten zeitnah finalisiert werden, teilt airberlin mit.

Die Lufthansa bestätigt entsprechende Gespräche und ihre Absicht, diese Verhandlungen zu einem schnellen und positiven Ergebnis zu führen. Der Luftfahrtkonzern sichert in einer Mitteilung seine Unterstützung bei den Restrukturierungsbemühungen von airberlin gemeinsam mit der Bundesregierung zu.

Beschwerde von Ryanair bei der EU-Wettbewerbskommission

Nicht alle sind mit dieser Entwicklung einverstanden. Ryanair hat heute beim deutschen Bundeskartellamt sowie bei der EU-Wettbewerbskommission Beschwerde über den offensichtlichen Komplott zwischen der deutschen Regierung, Lufthansa und airberlin eingereicht, heißt es in der Mitteilung des Unternehmens. Hierbei würden die airberlin-Anteile unter Ausschluss der größten Wettbewerber zerstückelt und sowohl die Wettbewerbsregeln der EU als auch die Bestimmungen zu staatlichen Beihilfen ignoriert.

Diese künstlich erzeugte Insolvenz ist offensichtlich aufgesetzt worden, damit Lufthansa eine schuldenfreie airberlin übernehmen kann und dies widerspricht sämtlichen Wettbewerbsregeln von Deutschland und der EU, so Ryanair weiter. Mit der Übernahme von airberlin durch Lufthansa würden die Preise für Inlandsflüge noch teurer werden, als sie es ohnehin schon sind.

Was bedeutet die Insolvenz für die Passagiere von airberlin?

Auf ihrer Webseite teil airberlin mit, dass

• Alle Flüge der airberlin und NIKI weiterhin stattfinden
• Die Flugpläne gültig bleiben
• Gebuchte Tickets ihre Gültigkeit behalten
• Alle Flüge weiterhin buchbar sind

Die Anbieter von Flugrechtsportalen sehen das erwartungsgemäß nicht so rosig.

Sandra Rosenberg, COO bei refund.me, weist auf drei wichtige Aspekte hin:

Was passiert mit bereits gebuchten Tickets?

Für die Besitzer bereits gebuchter Tickets heißt es hoffen und bangen, dass der Insolvenzverwalter den Flugbetrieb nicht ganz oder teilweise einstellt. Nach bisherigem Stand ist eine Weiterführung des Flugbetriebs vorgesehen. Sollte es aber doch zu Einschränkungen kommen, haben die Ticketinhaber nur die Möglichkeit, eine Erstattung der Ticketkosten als Insolvenzforderung anzumelden. Hierbei sollte man sich allerdings keine besonders große Hoffnung auf eine nennenswerte Erstattung machen.

Was passiert bei bereits angetretenen Reisen, wenn der Rückflug aus dem Urlaubsland oder von der Dienstreise noch ansteht?

Air Berlin hat die Fortführung des Flugbetriebs angekündigt. Informieren Sie sich dennoch direkt bei der Fluggesellschaft, ob die gebuchte Beförderung noch erbracht wird. Sollte Air Berlin Ihren Flug nicht mehr durchführen und Ihnen auch keinen Ersatzflug stellen, dann bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, sich selbst um eine Ersatzbeförderung zu kümmern.

Was ist mit Ansprüchen aufgrund von Flugstörungen?

Solange der Flugbetrieb weiter geht, stehen dem Fluggast die üblichen gesetzlichen Ansprüche bei Verspätungen, Flugausfällen etc. zu. refund.me empfiehlt Anspruchsinhabern die zügige Geltendmachung der Forderungen.

Adrian Keller, Experte für Fluggastrecht und Country Manager des Fluggasthelfer-Portals AirHelp (www.airhelp.com) ergänzt:

“Sollte der Flugbetrieb von Air Berlin jedoch eingestellt werden, hätten bereits gekaufte Tickets keine Gültigkeit mehr. Ob in diesem Fall eine Kompensation geleistet wird, hängt von der Art der Buchung ab:

Wer seinen Flug direkt über Air Berlin gebucht hat, würde aufgrund der Insolvenz leer ausgehen. Anders sieht es jedoch bei der Buchung über einen Reiseanbieter oder eine Partnerairline aus. Beide stünden im Falle einer Insolvenz in der Verantwortung und müssten für eine Alternativbeförderung sorgen oder den Preis für den Flug erstatten, wenn die Flüge durch eine Reiseversicherung abgedeckt wurden. Dies gilt in jedem Fall für Pauschalreisen.

Eine weitere Möglichkeit auf Entschädigung besteht für Passagiere, die zwar bei Air Berlin direkt gebucht haben, aber als Zahlungsmittel die Kreditkarte genutzt haben. Denn dann kann der Zahlung unter Umständen widersprochen werden, bevor sie der Airline gutgeschrieben wird. Außerdem besteht die Möglichkeit, belastete Beträge im Konkursfall wieder gutzuschreiben. Dazu muss der jeweiligen Kreditkartenfirma ein Dokument zugeschickt werden, das die erfolglose Geldforderung bei der Fluggesellschaft bescheinigt.”

AirHelp bietet zudem eine kostenlose App an, mit der betroffene Passagiere noch am Flughafen prüfen können, ob ihr Flug zu einer Entschädigung berechtigt. Dafür reicht es das Bordticket mit dem App-internen Boarding-Pass-Scanner einzuscannen. Anschließend haben Passagiere zudem die Möglichkeit AirHelp damit zu beauftragen ihr Recht auf eine Entschädigung bei der Airline Geltend zu machen. Die AirHelp-App gibt es im Google Play Store und im App-Store von Apple.

Air Berlin Holidays: Für Urlauber ändert sich (vorerst) nichts

Nicht betroffen von der Insolvenz der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft ist das Reiseportal Air Berlin Holidays. Alles kann gebucht werden und alle Flüge finden wie geplant statt, teilt
das in Baden-Baden ansässige Unternehmen mit, an dem Air Berlin mit 49 Prozent Minderheitsgesellschafter ist. 51 Prozent hält L’Tur Gründer Karlheinz Kögel.

Dennoch bleibt abzuwarten, was mit den Anteilen von airberlin künftig geschehen wird und welche Auswirkungen sich auf den Geschäftsbetrieb von Air Berlin Holidays künftig ergeben.

Air Berlin Holidays ist ein Multi-Airline-Portal, das auf das Angebot von 22 Fluggesellschaften zurückgreift. Es kombiniert die Flüge mit Hotelübernachtungen und schnürt daraus Pauschalreisen. 2017 rechnet Air Berlin Holidays mit mehr als 150.000 verkauften Arrangements, weniger als ein Fünftel der Kunden würden mit Air Berlin reisen.

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Titelfoto / Die Maschinen von airberlin sollen trotz Insolvenz weiter fliegen. Erstflug der airberlin von TXL nach San Francisco. / Foto: airberlin / © Günter Wicker

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