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Air China setzt zwischen China und Deutschland B777-300ER-Maschinen ein

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Ab dem 22. November wird Air China auf der Strecke zwischen Peking und Frankfurt Langstrecken-Großraumflugzeuge vom Typ B777-300ER einsetzen.

Weil die Route Peking-Frankfurt als ausgesprochen wichtig erachtet wird, bietet Air China nun zweimal täglich Verbindungen zwischen den beiden Städten an. Im Juli 2011 setzte Air China das erste Flugzeug vom Typ B777-300ER, das an das Unternehmen ausgeliefert wurde, auf dem Flug CA931/2 zwischen Peking und Frankfurt ein. Ab heute wird auf auch dem Flug CA965/6 zwischen Peking und Frankfurt eine Maschine vom Typ B777-300ER eingesetzt. Diese Verbesserung hinsichtlich des Flugzeugs wird Air China dabei helfen, seine Position auf dem deutschen Markt zu festigen.

Der Flugzeugtyp B777-300ER ist bei Geschäftsreisenden überall auf der Welt äußerst beliebt, teilt die Fluggesellschaft mit. Er verfügt über acht Sitze in der ersten Klasse, 42 in der Business-Klasse und 261 Sitze in der Economy-Klasse.

In der ersten Klasse garantieren Abteile mit Liegesitzen die Privatsphäre der Reisenden, Naturwolle und Sitzbezüge aus Leder bieten zusätzlichen Komfort. Die Passagiere in der Business-Klasse können ihren Sitz mithilfe einer unabhängigen Bedienkonsole individuell einstellen. In der Economy-Klasse können sich die Passagiere in ergonomischen Sitzen mit mehr Fußfreiheit entspannen. Alle drei Klassen sind mit einem AVOD-System (Audio und Video on Demand) mit 25-, 15- bzw. 9-Zoll-Bildschirmen, über die ein umfangreiches Unterhaltungsprogramm angeboten wird, und einer Steckdose an jedem Platz ausgestattet. Zu den weiteren Annehmlichkeiten an Bord gehören das unverwechselbare Stimmungslichtsystem, das mehr als zehn unterschiedliche Lichtnuancen zur Auswahl bietet, eine zentrale Bar und barrierefreie Toiletten.

Als größte Fluggesellschaft, die Flüge zwischen China und Deutschland anbietet, betreibt Air China mittlerweile vier Streckenverbindungen zwischen diesen beiden Ländern: Peking-Frankfurt, Schanghai-Frankfurt, Peking-München und Peking-Düsseldorf.

Air China ist die einzige nationale Fluggesellschaft Chinas und Mitglied der Star Alliance. Zusätzlich zu ihren kommerziellen Flügen stellt sie den Flugdienst für die Staatsoberhäupter des Landes für offizielle Besuche im Ausland zur Verfügung.  Mit einer Flotte von 432 Flugzeugen der Marken Airbus und Boeing betreibt Air China 282 Streckenverbindungen in 30 Ländern und Regionen. Als Mitglied Star Alliance kann die Airline mit Peking als Drehkreuz 1.160 Zielorte in 181 Ländern erreichen.

Titelfoto / Air China setzt auf der Strecke zwischen Peking und Frankfurt Langstrecken-Großraumflugzeuge vom Typ B777-300ER ein. / Foto: Air China

China Reisehinweise

Einreise/Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für China einen gültigen Reisepass und ein Visum. Ab 1. Dezember 2023 gibt es eine Ausnahme, die zunächst bis 30. November 2024 befristet ist. Staatsangehörige aus Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Spanien und Malaysia, die über einen gültigen gewöhnlichen Reisepass verfügen, können visafrei einreisen, wenn ihre Reise maximal 15 Tage dauert. Außerdem darf die Reise nur folgenden Zwecken dienen: geschäftlichen Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundesbesuch sowie Transit.
Die chinesischen Behörden weisen ausdrücklich darauf hin, dass für die Staatsangehörigen der oben genannten Staaten die Visumpflicht bleibt, wenn deren Reisezwecke über die erwähnten hinausgehen, der Aufenthalt länger als 15 Tage dauert und wenn sie einen Dienstpass besitzen.

Alle Visa-Einreichungen müssen durch den Konsularprovider Chinese Visa Application Service Center (CVASC) erfolgen. Lediglich die Annahme von Visa-Anträgen für die Diplomaten- und Servicevisa und die Visa für Hongkong und Macao wird weiterhin direkt bei den Konsulaten erfolgen.

Dein Visum kannst Du auch online über eine Agentur beantragen*.

Für das Visum brauchst Du ein neueres Passfoto und einen Reisepass mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit. Auch ein vorläufiger Reisepass ist möglich.

Die Visagebühr beträgt für die einfache als auch für die mehrfache Einreise 60 Euro. Hinzu kommt die Servicegebühr des China Visa Application Service Center von 65,45 Euro. Wählst Du den Postweg, wird eine Service-Gebühr in Höhe von 101,14 Euro erhoben. Das Visum kostet dann insgesamt 161,15 Euro. Das Visum bekommst Du in vier Arbeitstagen. Nach Hongkong und Macau können deutsche Staatsangehörige visafrei einreisen.

Für den einmaligen Flughafentransit von bis zu 24 Stunden besteht keine Visumpflicht. Ein Verlassen der Transitzone des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.

Ein 72-stündiger visafreier Aufenthalt ist in 3 Häfen in 3 Städten möglich: Changsha, Guilin und Harbin.

144 Stunden (6 Tage) visafrei einreisen kannst Du in 27 Häfen in 20 Städten/Gemeinden: Peking, Tianjin, Shijiazhuang, Qinhuangdao, Shanghai, Hangzhou, Nanjing, Shenyang, Dalian, Qingdao, Chengdu, Xiamen, Kunming, Wuhan, Guangzhou, Shenzhen, Jieyang, Chongqing, Xi’an und Ningbo. Voraussetzung ist, wie bei der 72-Stunden-Regelung, ein Weiterflugticket in ein Drittland und ein gültiger Reisepass.

Kreuzfahrt-Passagiere können in Shanghai bis zu 15 Tage visafrei einreisen, wenn sie den Hafen wieder mit demselben Schiff wieder verlassen.


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Hainan, eine Provinz im Süden Chinas, die aus verschiedenen Inseln besteht mit der gleichnamigen Insel, bietet auch für Individualreisende für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen Visafreiheit, teilte die Hainan Tourism Development Commission mit. Reisende müssen spätestens 48 Stunden vor Eintreffen die Einreiseformalitäten über ein akkreditiertes Reisebüro in Hainan einleiten.

Danach können Gruppen- und Individualreisende aus 59 Ländern, dazu gehören Russland, Großbritannien, Frankreich, Deutschland und den USA, wenn ihre Touren durch Reisebüros gebucht wurden, visafrei nach Hainan einreisen und sich dort bis zu 30 Tagen aufhalten.

Alle Ausländer sind verpflichtet, auch die visafrei einreisen, sich nach jeder Einreise innerhalb von 24 Stunden bei dem für ihren Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) anzumelden. Bei Unterbringung in einem Hotel übernimmt das Hotel in der Regel die Anmeldung.

Weitere Informationen über Visa-Angelegenheiten findest Du auf der Seite von China Tourism.

Covid-19 und Impfungen

China verlangt keinerlei Pflichtimpfungen. Ein grundsätzlicher Schutz gegen Tetanus, Diphtherie und Polio ist dennoch zu empfehlen. Bei Reisen in bestimmte Regionen Chinas sollte man sich vorher noch einmal genauer informieren. Die Ostküste stellt keine besondere Gefahr dar.

Flugreisende nach China müssen nur noch einen selbst durchgeführten Antigen-Schnelltest oder alternativ einen PCR-Test innerhalb 48 Stunden vor der Abflugzeit machen. Das negative Resultat muss über WeChat (Stichwort: Customs Pocket Declaration), App des Zolls oder die Webseite https://htdecl.chinaport.gov.cn in die Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes eingetragen werden. Die Einreise ist nur mit einem negativen Befund möglich.

Nach Ankunft am Zielflughafen benötigt man zur Erledigung der erforderlichen Zollformalitäten den Gesundheitserklärungscode.

Fluggäste, bei denen die Gesundheitserklärung und das Ergebnis der routinemäßigen Infektionskontrolle durch den Zoll keine Auffälligkeiten aufweisen, dürfen ohne Einschränkungen an ihren Zielort weiterreisen. Der Zollamt nimmt zudem stichprobenartig zusätzliche Infektionskontrollen vor.

Sicherheit

Das Auswärtige Amt (AA) teilt mit, dass in letzter Zeit Ausreisesperren gegen in China wohnhafte Ausländer zunehmen. Auch deutsche Staatsangehörige waren in einigen Fällen betroffen. Ausreisesperren könnten insbesondere gegen Beteiligte oder Zeugen in Zivil- und Strafverfahren verhängt werden.

Der Zugang zum Internet wird staatlich kontrolliert. Der Zugriff auf verschiedene Online-Angebote ist blockiert, darunter die von Google, Facebook, Twitter, Whatsapp und weiteren. Die Nutzung von VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist verboten.

In den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes steht “Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten”. Weiter heißt es, eine dauerhafte Sperrung der kommerziellen, auch nicht-chinesischen VPN-Anbieter zur Umgehung der Zensur ist bisher nicht erfolgt. Ein konkretes Datum, zu dem eine solche Sperre in Kraft treten soll, ist bisher nicht kommuniziert worden.

Generell wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND einzutragen.

Quelle: Auswärtiges Amt; eigene Recherchen

(Alle Angaben ohne Gewähr.)

Stand: 27.11.2023

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