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Golden Gate Brigde

ESTA: Einreise in die USA mit wenigen Klicks

Damit Sie in die Vereinigten Staaten einreisen können, brauchen Sie eine Genehmigung. Egal, ob es um eine Urlaubsreise oder eine Geschäftsreise geht – sie müssen am ESTA-Verfahren teilnehmen. ESTA steht für Electronic System for Travel Authorization, was so viel heißt wie elektronisches System zur Beantragung der Einreisebewilligung.

Der Antrag wird online, und zwar vor Reiseantritt gestellt, was in zweierlei Hinsicht eine enorme Zeitersparnis bedeutet. Zum einen geht die Antragstellung schnell und zum anderen lässt sich die Kontrolle bei der Einreise in die USA wesentlich schneller hinter sich bringen. Im Prinzip nutzen alle Geschäftsreisenden und Urlaubsreisenden, die nicht länger als 90 Tage in Amerika bleiben wollen, diesen Antrag. ESTA macht das einstige Visum in erster Linie für diese beiden Gruppen überflüssig.

Dieser Beitrag beantwortet gezielt die wichtigsten Fragen rund um die Einreisegenehmigung in die USA. Wollen Sie noch mehr wissen? Auf der Website The American Dream – US GreenCard Service GmbH finden Sie weitere ausführliche Informationen und Einzelheiten rund um den ESTA-Antrag.

ESTA: Wer muss einen Antrag stellen?

Alle Bürger der sogenannten Visa-Waiver-Staaten reisen mit der ESTA-Einreisegenehmigung ein. Es handelt sich dabei um 36 Staaten, darunter befinden sich die folgenden:

Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Spanien, Belgien, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Italien, Litauen, Niederlande, Portugal, Ungarn, Südkorea, Taiwan und Australien.

Der Antrag ist spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Jede Person, die in die USA einreist, benötigt eine eigene Einreisegenehmigung – und zwar egal, wie alt sie ist. Das bedeutet, dass Babys und Kleinkinder eine eigene Genehmigung benötigen.

Streets of New York
Streets of New York: Der Big Apple lockt jährlich Millionen Besucher an. / Foto: pixabay / wiggijo

Antragstellung: Hier können Reisende die Genehmigung erhalten

Der US-amerikanische Zoll soll gibt ein offizielles Formular heraus. Darauf soll der Antrag gestellt werden. Die Behörden empfehlen ausdrücklich, kein anderes Formular zu verwenden. Online ist der Antrag beim Department auf Homeland Security zu stellen. Die Kosten belaufen sich derzeit auf 14 US-Dollar, also umgerechnet etwa zwölf Euro.

Üblicherweise erfüllen die modernen Computer sämtliche Anforderungen, um online einen Antrag auszufüllen. Alle gängigen Internet Browser wie Chrome, Safari, Firefox oder Internet Explorer werden vom System unterstützt. Sie müssen Cookies akzeptieren und Java Skript muss aktiviert sein.

Tipp: Falls Sie den Antrag von einem Internetcafé aus oder von einem anderen öffentlichen Computer aus stellen wollen, müssen Sie die Cookie- und Java-Skript-Einstellungen überprüfen. Sie sollten berücksichtigen, dass es immer wieder passiert, dass Antragsteller einen abgebrochenen Antrag später nicht wiederfinden! Einen neuen Antrag zu stellen ist aber nicht möglich, weil bereits unter Ihrem Namen ein anderer Antrag läuft.

Wann muss zwingend ein Visum beantragt werden?

Wenn Sie nicht nur die deutsche, sondern noch eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen, könnte es geschehen, dass sie keine ESTA-Einreisegenehmigung erhalten. Ist Ihre zweite Staatsbürgerschaft aus dem Iran, Irak, Syrien oder aus dem Sudan, sind sie gezwungen, ein Visum zu beantragen. Zudem gilt: War ein Antragsteller nach dem 1. März 2013 im Jemen, in Libyen oder in Somalia, müssen sie zweifelsfrei darlegen, dass sie entweder auf einer offiziellen Regierungsmission die Länder besucht haben oder als Soldat dort tätig waren. Gelingt das nicht, müssen sie ein Visum beantragen.

Auch in den folgenden Fällen ist ein Visum zu beantragen:

– Wenn jemandem bereits einmal die Einreise in die USA verweigert wurde oder wenn jemand bereits einmal ausgewiesen wurde.

– Unter Umständen  dürfen vorbestrafte Personen ebenfalls keinen ESTA-Antrag stellen  (Einzelfallprüfung).

– Wer gegen geltende Einreisebestimmungen verstoßen hat, muss ebenfalls ein Visum beantragen. Als Verstoß gilt zum Beispiel ein zu langer Aufenthalt.

– Wer unter ansteckenden Krankheiten leidet oder schwer krank ist, wird ebenfalls kein ESTA-Einreisegenehmigung erhalten.

– Wer in den USA studieren oder arbeiten will, muss ein US-Visum beantragen

Unter Kalifornischer Sonne
Unter Kalifornischer Sonne – Hotel Coronado in San Diego. / Foto: pixabay / nathanhill0070

Wie wird ein ESTA-Formular ausgefüllt?

Zunächst sollten Sie überprüfen, ob der Reisepass eine ausreichend lange Gültigkeit besitzt. Er muss mindestens bis zum Tag der Ausreise gültig sein. Die Beantragung sollte spätestens 72 Stunden vor Abreise stattfinden, sechs bis acht Wochen im Vorfeld sind ideal.

Die National ID: Die National ID ist die Nummer Ihres Identitätsdokuments. Es handelt sich dabei um die Personalausweisnummer. Bitte beachten Sie, dass nicht die Reisepassnummer gemeint ist! Falls der Personalausweis ungültig ist, geben Sie das im Antrag bekannt, indem Sie zum Beispiel „unknown“ eintragen.

Vornamen: Es ist nur der erste Vorname einzutragen, so wie er im Reisepass steht. Haben Sie mehrere Vornamen, fallen alle anderen weg.

Doppelte Staatsbürgerschaft: Im Antrag ist die zweite Staatsbürgerschaft anzugeben. Falls Sie keinen gültigen zweiten Reisepass haben, müssen Sie dennoch die zweite Staatsbürgerschaft eintragen. Sie notieren dann in dem Reisepassnummer-Feld die Information „does not apply“.

Flugdatenänderung: Falls sich nach dem Antrag die Reisedaten ändern, so ist das kein Problem. Sie müssen weder einen neuen Antrag stellen, noch dürfen Sie Ihre Einreisegenehmigung manuell anpassen. Nur, wenn sich die Aufenthaltsadresse in den vereinigten Staaten ändert, sind Änderungen zulässig.

Die Genehmigung: So erfahren Sie von der Entscheidung

Der Antragsteller erfährt in der Regel innerhalb von 72 Stunden, oft schon sofort, ob der Antrag genehmigt wurde. Es gibt drei mögliche Antworten. Entweder wird die Autorisierung genehmigt (approved), die Reise wird nicht autorisiert (not authorized), oder die Autorisierung steht noch aus (authorization pending).

Wichtig: Notieren Sie sich die Antragsnummer (Application number), die nach dem bezahlen der 14 US-Dollar angezeigt wird. Mit dieser Nummer finden Sie später schnell Ihren Antrag im System.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wurde?

In Abhängigkeit von den Gründen der Ablehnung haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Falls Sie auf die Frage zu ihrem Gesundheitszustand am Anfang des Fragebogens falsch geantwortet haben, können Sie den Fehler korrigieren. Warten Sie einfach 24 Stunden ab und stellen einen neuen Antrag. Falls Sie aber die Frage zu Ihrer kriminellen Vergangenheit falsch beantwortet haben, haben sie keine Wahl: Sie müssen sich mit dem Traveler Communication Centre in Verbindung setzen, um den Sachverhalt zu klären.

Das Department auf Homeland Security ist nicht verpflichtet, Ihnen die Gründe der Ablehnung zu nennen. Falls Sie davon überzeugt sind, dass die Ablehnung zu Unrecht erfolgt ist, können Sie nur folgendes tun:

– Überprüfen Sie Ihre Eingabedaten noch einmal gründlich, vielleicht haben Sie nur einen kleinen Fehler gemacht, zum Beispiel ein Zahlendreher in der Passnummer.

– Erhalten Sie nach dem korrigierten Antrag erneut eine Ablehnung, setzten Sie sich mit dem US-Konsulat bzw. der US-Botschaft in Berlin in Verbindung, um den Sachverhalt zu klären bzw. einen Visumsantrag zu stellen.

Franziska Wegener

Titelfoto / Die Golden Gate Brigde – das Tor zur Welt: Sehnsuchtsort San Francisco. / Foto: pixabay / Free-Photos

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