Jetzt beginnt die Hauptreisezeit. Mancher Drohnenbesitzer beschäftigt sich mit der Frage, ob er seine Drohne mit in den Urlaub nehmen kann. Wir haben einige Tipps zusammengestellt, damit Dein Urlaub mit Drohne nicht zum Fiasko werden.
Smartphones sorgen dafür, dass man von Verwandten und Freunden tausende „einzigartige“ Bilder sieht. Wer allerdings aus der Masse herausstechen möchte, setzt auf kleine handliche Kameradrohnen.
Einsteigermodelle bis 250g – und somit für den privaten Gebrauch mehr als ausreichend – gibt es zur Genüge. „Mittlerweile kostet eine top ausgestattete Kameradrohne weniger als eine brauchbare Digitalkamera und sorgt für spektakuläre Bilder aus der Luft“, weiß Markus Bardach, Geschäftsführer von skyzr. Um allfällige Strafen zu vermeiden und das Urlaubsbudget nicht unnötig zu belasten, hat skyzr Tipps zum richtigen Umgang mit Drohnen im Ausland.
Tipp 1: Drohnenversicherung überprüfen
Wer eine Drohne besitzt und mit dieser fliegt, muss auch eine Drohnenversicherung abschließen. Vor dem Urlaub empfiehlt es sich zu kontrollieren, ob der Deckungsbereich auch das Urlaubsland umschließt. Im Schadensfall können ohne gültige Versicherung hohe Kosten entstehen! „Vor dem Urlaub sollte man sicherheitshalber beim Versicherungsunternehmen nachfragen. Sollte kein Schutz im Ausland inkludiert sein, empfiehlt es sich, einen Anbieterwechsel zu vollziehen“, so Bardach.
Tipp 2: Drohnen im Flugzeug
Um Probleme am Flughafen zu vermeiden, sollte man vorab die Bestimmungen der Fluglinie überprüfen. „Wir empfehlen die Mitnahme der Drohne und der zugehörigen Akkus im Handgepäck, um Schäden durch den unsachgemäßen Umgang mit dem Aufgabegebäck zu verhindern. Die Propeller der Drohne können abmontiert und ohne Weiteres im Aufgabegepäck verstaut werden. Viele Fluglinien wollen keine einsatzbereiten Drohnen in der Kabine haben“, so Bardach.
Zu beachten ist auch, dass Lithiumionen-Akkus meist nicht aufgegeben werden dürfen, sondern in der Kabine transportiert werden müssen.
Tipp 3: Landesspezifische Gesetze und Regeln beachten
Seit 2021 gelten grundsätzlich in der gesamten EU dieselben Regeln zum Gebrauch von Drohnen. Dennoch kann es zu länderspezifischen Unterschieden und regionalen Verschärfungen kommen. „Nicht zu selten kommt es vor, dass Naturschutzgebiete den Einsatz von Drohnen vollständig untersagen“, warnt Bardach. Bei Zuwiderhandeln drohen oft hohe Strafen oder die Abnahme der Drohne. „Wir empfehlen daher, sich vorab schon bei den jeweiligen Tourismusbehörden zu erkundigen und vor Ort auf Hinweisschilder zu achten.“
Tipp 4: Privatsphäre achten
Bilder aus der Luft vergrößern unweigerlich das Motiv. Da passiert es schnell, dass auch Personen auf Fotos und Videos sind, die das vielleicht gar nicht wollen. Daher solltest Du mit der Drohne Privatgrundstücke oder viel besuchte Plätze wie Strände und Sehenswürdigkeiten meiden. „Überall wo Menschen zusammenkommen, gilt es Rücksicht zu nehmen. Einerseits stößt man so niemanden vor den Kopf und verhindert Diskussionen, andererseits geht man auch kein Sicherheitsrisiko ein.“
Tipp 5: Sicher fliegen in unbekanntem Gelände
Gerade in Küstengegenden können starke Winde auftreten, die das Flugverhalten der Drohne beeinflussen oder gar stören können. Es empfiehlt sich daher, nur bei konstanten und guten Bedingungen zu fliegen, um Unfälle zu vermeiden.
Titelfotos / Ein typisches Drohnen-Foto / Foto: Curioso_Photography / pixabay
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