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Auswandern bei Insolvenz? Wir sagen Dir, was Du beachten musst / Foto: pixabay / geralt

Ratgeber: Auswandern bei Insolvenz

Die Heimat verlassen und sein Glück in der Ferne suchen – das ist ein Gedanke, der Jahr für Jahr eine Menge Deutsche in seinen Bann zieht. Immerhin sind selbst im Jahr 2020 fast eine Million Menschen aus Deutschland ausgewandert. Es gibt eine Menge verschiedener Faktoren, die Menschen dazu bringen, die Heimat zu verlassen und ihr Glück in der Ferne zu versuchen. Einer dieser Gründe kann finanzieller Natur sein.

Mancher hofft, bei einem Neuanfang in einem anderen Land alte Schulden und finanzielle Zwänge hinter sich zu lassen. Aber ist das immer so einfach? Kann man beispielsweise auch auswandern, wenn man gerade in Privatinsolvenz ist? Die Antwort auf diese Frage ist nicht ganz einfach – wir möchten hier einmal auf die wichtigsten Punkte zu diesem Thema kurz hinweisen.

Was ist möglich beim Auswandern, trotz Insolvenz und was nicht?

Um die Frage, ob eine Auswanderung trotz Insolvenz möglich ist, beantworten zu können, musst Du das Insolvenzverfahren als zweistufiges Verfahren betrachten. Die erste Stufe ist dabei erst einmal die Anmeldung der Insolvenz selbst. Stufe zwei ist dann das laufende Insolvenzverfahren bzw. die Wohlverhaltensphase mit der Restschuldbefreiung am Ende. Je nachdem, in welchem dieser beiden Bereiche Du dich aktuell befindest, unterscheidet sich die Antwort auf oben gestellte Frage.

InsolvenzphaseKannst Du auswandern?
Ein Insolvenzantrag soll gestellt werdenNein
Das Insolvenzverfahren läuft bereitsJa

Eine der Voraussetzungen für das Stellen eines Insolvenzantrages ist ein Wohnsitz in Deutschland. Damit ist das Vorhaben auszuwandern, erst realisierbar, wenn Du den Insolvenzantrag bereits gestellt hast.

Welche Folgen hat eine Auswanderung in einem laufenden Insolvenzverfahren?

Erst einmal gar keine unmittelbaren. Denn Du musst, auch wenn Du ausgewandert bist, Deinen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten gewissenhaft nachkommen – notfalls dann halt aus dem Ausland. Darüber hinaus gilt auch weiterhin der Grundsatz, dass sämtliche Einnahmen, die nicht unter der Unpfändbarkeitsgrenze liegen, an den Insolvenzverwalter zu melden und schließlich entsprechend abzutreten sind.

Welche Risiken bestehen bei einer Auswanderung trotz laufender Insolvenz?

Da Du Deinen Pflichten auch aus dem Ausland heraus nachkommen musst, besteht immer die Gefahr, dass Du einen Termin für eine persönliche Vorsprache bei Deinem Insolvenzverwalter bekommst. Ein solcher Termin kann, wenn der Insolvenzverwalter damit einverstanden ist, auch von einem bevollmächtigten Rechtsvertreter wahrgenommen werden – der Verwalter kann allerdings auch auf persönlichem Erscheinen bestehen. In diesem Fall kann es Dir passieren, dass Du sehr kurzfristig nach Deutschland einreisen musst.

Darüber hinaus kann es unter Umständen schwieriger werden, Deine Einkommensverhältnisse dauerhaft über die komplette Zeit der Wohlverhaltensphase nachzuweisen. Dies ist aber unerlässlich, damit am Ende eine Restschuldbefreiung erfolgen kann. Wenn vonseiten des Insolvenzverwalters das Gefühl besteht, dass Du Einkünfte verschweigst, könnte dies zu weiteren Ermittlungen und zu einer Verweigerung der Restschuldbefreiung führen.

Was ist eine sogenannte EU-Insolvenz?

Eine EU-Insolvenz ist eine Alternative zur klassischen Insolvenz in Deutschland. Voraussetzung für diese ist, dass Du mindestens Deinen Lebensmittelpunkt in dem Land der EU hast, in dem Du die EU-Insolvenz beantragst. Eine solche Insolvenz nach ausländischem Recht kann eine gute Alternative für jemanden sein, der bereits ausgewandert ist. Wer eine Auswanderung in Zukunft erst plant oder gar nur für möglicherweise bessere Insolvenz-Konditionen einen vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land ins Auge fasst, sollte hier eher vorsichtig sein.

Denn auch wenn beispielsweise die Dauer der Entschuldung in Spanien nur maximale 1,5 Jahre und in Frankreich gar nur ein Jahr beträgt, sind mit der Verlegung des Lebensmittelpunktes in das jeweilige Land doch ebenfalls wiederum Kosten verbunden.

Die Frage bleibt – erst auswandern und dann Insolvenz oder andersherum?

Wenn Sie in ein anderes Land der EU auswandern möchten, haben Sie die Möglichkeit in Deutschland den Insolvenzantrag zu stellen und anschließend auszuwandern, oder ohne einen vorher gestellten Insolvenzantrag auszuwandern und diesen anschließend – wenn Sie mindestens 3 Monate Ihren Lebensmittelpunkt in Ihrer neuen Heimat hatten – eine Insolvenz nach dem Recht Ihrer Wahlheimat anzustreben.

Erstere Variante hat den Charme, dass Du so die in Deutschland entstandenen Probleme auch hier klären und in Deiner neuen Heimat einen echten Neuanfang versuchen kannst, während Du bei der Variante Nummer zwei über gute Kenntnisse der Sprache und einen Rechtsbeistand vor Ort verfügen musst, der Dich durch das Insolvenzverfahren leitet. Welche dieser beiden Vorgehensweisen für Dich persönlich die beste ist, ist mit Sicherheit abhängig von den eigenen Lebensumständen zu betrachten.

Weitere Informationen findest Du im kostenfreien Ratgeberportal https://www.privatinsolvenz.net/auswandern-bei-insolvenz/.

Titelfoto: pixabay / geralt

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