EuGH stärkt mit Urteil weiter die Fluggastrechte
Die Airlines sind verpflichtet, einen Schadensersatz auch dann auszuzahlen, wenn unerwartete technische Probleme die Verspätung verursachen.
Die Airlines sind verpflichtet, einen Schadensersatz auch dann auszuzahlen, wenn unerwartete technische Probleme die Verspätung verursachen.
Berlin – Lufthansa steht vermutlich vor dem größten Streik seiner Geschichte. Zu allem Übel für die Airline (und andere Fluggesellschaften) wird nun schon die zweite Anwendung (App) für Smartphones über Fluggastrechte angeboten. Nachdem bereits die EU-Kommission mit einer (kostenlosen) App über Rechte von Flug- und Bahnreisenden informiert, hat nun auch das Inkasso-Unternehmen refund.me eine App …
Noch eine App will Passagieren helfen, ihre Rechte durchzusetzen Weiterlesen »
Flug- und Bahnreisende werden mit der App „Your Passenger Rights“ knapp und allgemeinverständlich die wichtigsten rechtlichen Fragen beantwortet.