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Bildungsurlaub – Anspruch, Antrag und Finanzierung

Etwas Neues erlernen und sich dabei beruflich und persönlich weiterentwickeln, ist mit einem Bildungsurlaub möglich. Mehr als 70 Prozent aller Beschäftigten sind an solchen Weiterbildungen interessiert – jedoch nur ein bis zwei Prozent nehmen den Bildungsurlaub in Anspruch, obwohl diese in nahezu allen Bundesländern einen Anspruch hierauf haben. Viele Mitarbeiter kennen die Ansprüche auf Freistellung nicht, die anderen wissen nicht, wie genau sie einen Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen oder sie befürchten Nachteile im Unternehmen.

Was ist ein Bildungsurlaub?

Für den Bildungsurlaub, welcher in einigen Bundesländern als Bildungszeit oder Bildungsfreistellung bezeichnet wird, muss der Arbeitgeber den Mitarbeitern einen bezahlten Urlaub für diese Weiterbildung genehmigen. Hierauf haben die Beschäftigten einen gesetzlichen Anspruch. Aus diesem Grund wird der Bildungsurlaub zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch bewilligt – für einen Bildungsurlaub wird daher auch kein Erholungsurlaub abgezogen oder gekürzt. Der Inhalt einer solchen Weiterbildung & Bildungsurlaub muss nicht unbedingt mit der beruflichen Arbeit in Zusammenhang stehen. In aller Regel haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf insgesamt fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr.

Die Regelungen der Bundesländer für den Bildungsurlaub

Generell sollte es in Deutschland eine einheitliche Regelung für den Bildungsurlaub geben. Dies ergab ein Beschluss der Internationalen Arbeitsorganisation zum bezahlten Bildungsurlaub, welches die Bundesrepublik im Jahre 1976 unterzeichnet hat.

Ein einheitliches Bundesgesetz wurde jedoch nie erlassen. Inzwischen haben alle Bundesländer – mit Ausnahme von Sachsen und Bayern – Landesgesetze für den Bildungsurlaub verabschiedet. Es gibt daher nahezu überall den Bildungsurlaub – außer in diesen beiden Ländern.
Die Gesetze ähneln sich grundsätzlich alle, weichen jedoch in einigen Details voneinander ab. Teilweise gibt es noch gegenseitige Anerkennungen. Genau bedeutet dies, wenn ein Kurs in einem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt wird, muss es im angrenzenden Nachbarland nicht ebenfalls so sein. Wichtig ist die Frage, ob das Seminar in dem Bundesland anerkannt wird, in welchem sich der Arbeitsplatz befindet. Nur dann haben die Arbeitnehmer dafür Anspruch auf Bildungsurlaub. Im Netz gibt es hierzu passende Datenbanken, welche darüber Informationen geben können.

Die Bildungszeit bzw. der Bildungsurlaub in Baden-Württemberg dient vor allem der beruflichen und der politischen Weiterbildung, für künftige Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen sowie für die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen von Ehrenämtern.
Im Land ist dieser Bildungsurlaub ebenfalls für die politische Weiterbildung lediglich zur Befähigung der Mitwirkung und Teilhabe am politischen Leben auf Bundes-, Landes- europäischer und kommunaler Ebene vorgesehen, wobei keine generellen gesellschaftspolitischen Themen enthalten sein dürfen. In Baden-Württemberg gibt es 5 Tage pro Jahr und bei einer Teilzeitbeschäftigung weniger. Im Land kann der Bildungsurlaub nicht auf Folgejahre übertragen werden. Ein Anspruch besteht hier nach 12 Monaten Beschäftigung im Unternehmen.

Der Bildungsurlaub in Hessen umfasst 5 Tage pro Jahr bei 5 Arbeitstagen in der Woche. Hierbei ist eine Zusammenfassung von 2 Jahren in das folgende Jahr denkbar. Der Anspruch besteht wenigstens 6 Monate nach Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Der Bildungsurlaub kann hier von Arbeitnehmern, in Heimarbeit Beschäftigte sowie Mitarbeiter in arbeitnehmerähnlichen Verbindungen bestehen. Auszubildende bekommen den Bildungsurlaub lediglich für die politische Bildung und Kurse für ein Ehrenamt. Die Regelung in Hessen gilt nicht für Beamte.

Themenbereiche für den Bildungsurlaub

Grundsätzlich muss das Thema für ein Bildungsurlaub-Seminar keine inhaltlichen Überschneidungen mit dem Beruf haben. Hierbei geht es genau darum, dass der Mitarbeiter sich in vielen Bereichen des Berufslebens weiterbilden kann und auch soll.

Hierzu gehören generell die Bereiche:

– Gesundheit, Erholung und Stressbewältigung

– Marketing und Design

– Business und Management

• politische Bildung und Gesellschaft

– Finanzen und Steuer

– Spracherwerb

Das Angebot der Kurse für Bildungsurlaube ist sehr groß. Dabei muss der Arbeitnehmer nicht zwingend in Deutschland bleiben und kann auch Sprachkurse im Ausland belegen. Wichtig ist jedoch, dass das Seminar oder der Kurs, für den sich der Mitarbeiter entschieden hat, in dem jeweiligen Bundesland anerkannt ist. Um den geeigneten Bildungsurlaub zu finden, kann der Arbeitnehmer auf diesen Seiten nach Zeitraum, Ort und Themengebieten suchen. Hier kann ebenfalls gleich ein Antrag per Mail angefordert werden.


Von den Veranstaltern bekommt der Mitarbeiter im Anschluss alle wichtigen Unterlagen für die Beantragung. Dies sind der Anerkennungsbescheid, die Anmeldebestätigung und der Ablaufplan. Wichtig sind ebenfalls die Rücktrittsbedingungen des Vertrags. Hierbei hat der Arbeitgeber das Recht, den Antrag abzulehnen und der Mitarbeiter muss am Ende die Kosten tragen.

Wer zahlt einen Bildungsurlaub?

Während eines Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter, wie bei einem normalen Urlaub. Die Gebühren für den Kurs, Kosten für Lehrmittel sowie Gebühren für Fahrten und die Unterkunft zahlt er nicht. Jene Kosten müssen die Arbeitnehmer selber bezahlen. Sie können solche Ausgaben allerdings in ihrer Steuererklärung geltend machen.
So sollten die Arbeitnehmer nicht vergessen, dass ein derartiges Angebot für diese nicht gänzlich kostenfrei ist. Sie erhalten zwar den Lohn, zahlen jedoch die Kosten für die Fortbildung allein.

In den meisten Fällen kann es sich lohnen, den Arbeitnehmer nach der Beteiligung an den Kosten oder sogar nach einer kompletten Kostenübernahme zu fragen, denn er profitiert schließlich ebenfalls davon. In manchen Bundesländern besteht außerdem die Möglichkeit, ein Förderprogramm oder eine Bildungsprämie in Anspruch zu nehmen. Dies sollten die Arbeitnehmer stets individuell klären. Hierbei hilft die Personalabteilung bei diesen Fragen weiter und unterstützt gerne das freiwillige Lernen aller Mitarbeiter und nutzt eine Beteiligung an den Kosten als bewährtes Mittel der Bindung der Mitarbeiter.

Die Anmeldung des Bildungsurlaubs

Vor der Anmeldung müssen die Mitarbeiter herausfinden, ob diese zu den Anspruchsberechtigten dazugehören und ob es in dem Bundesland ein einheitliches Bildungsurlaubsgesetz gibt. Wenn beides zutrifft, können diese sich auf die Suche nach einem passenden Seminar machen. Vor einer verbindlichen Buchung sollte allerdings beim Veranstalter erfragt werden, ob er in dem jeweiligen Bundesland als Bildungsurlaub angerechnet ist. Wichtig ist ebenfalls, beizeiten mit dem Arbeitgeber zu klären, ob er die Abwesenheit in dem Zeitraum betrieblich planen und akzeptieren kann. Nach einer verbindlichen Buchung bekommen die Interessenten meistens alle notwendigen Unterlagen und die Anmeldebestätigung, Ablaufplan sowie Anerkennungsbescheid vom Veranstalter zugeschickt. Dieser ist beim Arbeitgeber einzureichen und zu bestätigen. Nach der Absolvierung des Seminars bekommen die Mitarbeiter eine Teilnahmebestätigung, diese beim Arbeitgeber einreichen müssen.

Titelfoto / Der Bildungsurlaub kann auch im Ausland stattfinden / Foto: pixabay / JESHOOTS-com

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