Mekka im Königreich Saudi-Arabien: Der Besuch der Heiligen Stätten Mekka und Medina ist weiterhin nur Muslimen gestattet. / Foto: pixabay / GLady
Neu » Reise-Ziele » Weit weg reisen » Asien » Nahost-Vorderasien » Saudi Arabien » Saudi-Arabien erlaubt Individualtourismus und startet Touristenvisaprogramm

Saudi-Arabien erlaubt Individualtourismus und startet Touristenvisaprogramm

(Dieser Beitrag enthält Werbelinks, die mit einem Sternchen (*) versehen sind. Wir finanzieren unsere Arbeit auch über sogenannte Affiliate-Links. Hier erfährst Du mehr.)

Kaum zu glauben, aber wahr. Zum ersten Mal in der Geschichte stellen saudische Botschaften und Konsulate rund um den Globus Touristenvisa aus, heißt es in der Mitteilung der Saudi Commission for Tourism & National Heritage. Ursprünglich war diese Regelung bereits für 2018 angekündigt worden. Individual-Reisende konnten bisher in Saudi-Arabien nur auf Einladung einer Person oder eines Unternehmens ein Visum erhalten.

Visa könnten jetzt ab sofort bei saudischen Botschaften und Konsulaten überall auf der Welt beantragt werden.

Bürger aus 49 Ländern – darunter die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes wie Deutschland, Österreich und die Schweiz – haben es leichter. Sie können E-Visa online und Visa bei Ankunft in Saudi-Arabien beantragen. Neben E-Kiosks an Flughäfen wurde auf visitsaudi.com (in englischer Sprache) ein spezielles Portal freigeschaltet.

Mit dem Touristenvisum darf man bei jeder Einreise bis zu drei Monate im Land bleiben. Insgesamt dürfen Besucher pro Jahr bis zu 90 Tage in Saudi-Arabien verbringen. Das Visum ist ein Jahr lang und für mehrere Einreisen gültig.

Visum mit Krankenversicherung

Die Gebühr für die Beantragung eines E-Visums oder eines Visums bei Ankunft beträgt 440 SAR zzgl. MwSt, heißt es in der Mitteilung. Das sind so ungefähr 115 Euro, je nach Wechselkurs. Das Königreich Saudi-Arabien hatte erst 2018 eine Umsatzsteuer eingeführt, die derzeit fünf Prozent beträgt. Saudi-Arabien will sein E-Visa-Programm zu gegebener Zeit auf weitere Länder ausweiten.

In den 440 SAR ist eine Gesundheitsversicherung in Höhe von 140 SAR enthalten, die Kosten bis zu 100.000 SAR übernimmt. Dennoch sollte man nie ins Ausland ohne eine private Auslandkrankenversicherung fahren.

Die Altstadt von Dschidda. Dschidda ist die wichtigste Hafenstadt Saudi-Arabiens am Roten Meer und liegt in der Provinz Mekka. / Foto: Saudi Commission for Tourism & National Heritage
Die Altstadt von Dschidda. Dschidda ist die wichtigste Hafenstadt Saudi-Arabiens am Roten Meer und liegt in der Provinz Mekka. / Foto: Saudi Commission for Tourism & National Heritage

Um ein Touristenvisum zu erhalten, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Welcher Religion man angehört, ist dabei unerheblich, teilt die Behörde mit. Auch eine Einladung ist nicht mehr erforderlich. Der Pass muss noch mindestens sechs Monate lang gültig sein. Alleinreisende Frauen können ebenfalls ein Visum beantragen. Für uns ist dies natürlich selbstverständlich, aber für das Königreich Saudi-Arabien lange ein No-Go.

Personen unter 18 Jahre benötigen einen Vormund zur gemeinsamen Einreise.

Bürger aus den 49 Staaten brauchen im Gegensatz zu den anderen Ländern auch kein Rückticket und keinen Buchungsbeleg für ein Hotel vorlegen, allerdings wohl schon eine erste Anschrift. Die Visa brauchen nicht ausgedruckt werden, sie sind nur elektronisch. Der Pass reicht bei der Einreise. Wird die Aufenthaltsdauer überzogen, kostet dies eine Gebühr von 100 SAR pro Tag.

Edge of the World in Saudi-Arabien / Foto: Saudi Commission for Tourism & National Heritage
Edge of the World in Saudi-Arabien / Foto: Saudi Commission for Tourism & National Heritage

Visa können mit Zahlungsmitteln wie MasterCard, Visa, American Express, UnionPay und ApplePay bezahlt werden. Dabei werden sowohl Kredit- als auch Debit-Karten akzeptiert.

Wird der Antrag auf ein E-Visa abgelehnt, erhält man sein Geld nicht zurück. Online sollen die E-Visa innerhalb von maximal 30 Minuten bearbeitet werden. Die Bearbeitungszeit in der Botschaft dauert ein bis zwei Tage, so die Saudi Commission for Tourism & National Heritage.

Beim Online-Beantragungsprozess muss man ein Foto von sich hochladen in den Formaten jpg, jepg, png, gif oder bmp, das die Maße 200×200 Pixel haben muss, aber nicht größer als 100 KB sein darf. Das mit dem Foto könnte sich als tricky erweisen, weil Passfotos üblicherweise nicht quadratisch sind. Den Beantragungsprozess kann man auch unterbrechen und die eingegebenen Daten zwischenspeichern.

Al Souda ist ein touristisches Dorf in der Region Abha in Saudi-Arabien und liegt etwa 28 Kilometer von der Stadt Abha entfernt. Es liegt 3.015 Meter über dem Meeresspiegel und die Berge sind mit dichten Wacholderbäumen bewachsen. / Foto: Saudi Commission for Tourism & National Heritage
Al Souda ist ein touristisches Dorf in der Region Abha in Saudi-Arabien und liegt etwa 28 Kilometer von der Stadt Abha entfernt. Es liegt 3.015 Meter über dem Meeresspiegel und die Berge sind mit dichten Wacholderbäumen bewachsen. / Foto: Saudi Commission for Tourism & National Heritage

Tourismus soll gefördert werden

Saudi-Arabien hat viele Sehenswürdigkeiten, u.a. lohnen die fünf UNESCO-Welterbestätten einen Besuch. Außerdem werden derzeit zahlreiche gigantische Urlaubskomplexe gebaut. Sie sollen jetzt Besuchern aus aller Welt offenstehen.

Der Besuch der Heiligen Stätten Mekka und Medina ist allerdings weiterhin nur Muslimen gestattet.

Mit der Öffnung des Königreichs für Individualtouristen wollen die Saudis nach eigenem Bekunden ihre Abhängigkeit von den Ölexporten reduzieren. Deswegen soll der Tourismus im Jahr 2030 zehn Prozent des BIP ausmachen, bisher sind es drei Prozent. Das Ziel sind 100 Millionen Übernachtungen von internationalen und einheimischen Gästen im Jahr 2030.

Titelfoto / Mekka im Königreich Saudi-Arabien: Der Besuch der Heiligen Stätten Mekka und Medina ist weiterhin nur Muslimen gestattet. / Foto: pixabay / GLady

Zee Ain in der Provinz Baha. / Foto: Saudi Commission for Tourism & National Heritage
Zee Ain in der Provinz Baha. / Foto: Saudi Commission for Tourism & National Heritage

(Der Beitrag ist erstmals September 2019 veröffentlicht worden und wird in unregelmäßigen Abständen aktualisiert.)

Hier die Reisehinweise nach Saudi-Arabien in konzentrierter Form:

Reisehinweise Saudi-Arabien

Die Vorlage eines PCR-Tests oder Impfnachweises ist bei Einreise nicht notwendig. Eine direkte Einreise ist aus den meisten Ländern möglich, mit Ausnahme von Libyen, Syrien, Iran, Armenien, Somalia, DR Kongo, Venezuela und Belarus.

Reisende müssen über eine (Reise-)Krankenversicherung verfügen, die auch eine COVID-19-Infektion (inkl. Krankenhausaufenthalte, institutionelle Quarantäne, Notfälle, ambulante Behandlungen) abdeckt.

Um ein Touristenvisum zu erhalten, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Einladung ist nicht mehr erforderlich. Der Pass muss noch mindestens sechs Monate lang gültig sein. Alleinreisende Frauen können ebenfalls ein Visum beantragen. Für uns ist dies natürlich selbstverständlich, aber für das Königreich Saudi-Arabien lange ein No-Go.

Personen unter 18 Jahre benötigen einen Vormund zur gemeinsamen Einreise.

Bürger aus den 49 Staaten brauchen im Gegensatz zu den anderen Ländern auch kein Rückticket und keinen Buchungsbeleg für ein Hotel vorlegen, allerdings wohl schon eine erste Anschrift.

Für die Einreise nach Saudi-Arabien ist eine Aufenthaltserlaubnis mit entsprechendem Re-Entry-Visum, gültigem Geschäfts- oder Besuchsvisum oder E-Visa erforderlich. E-Visa kannst Du hier über die offizielle Visit Saudi Arabia-Webseite beantragen oder bei einem Dienstleister (in deutscher Sprache)*.

Rechtliche Besonderheiten

Frauen bauchen auch keinen Hidschab oder keine Abaya zu tragen. Allerdings gibt es eine Art Bekleidungsvorschriften, nachzulesen unter https://www.visitsaudi.com/de/understand/laws-and-etiquette (in deutscher Sprache). Danach sollen Frauen ihre Schultern sowie Knie in der Öffentlichkeit bedecken und keine enganliegende Bekleidung tragen. Englischsprachige Webseite auf der mögliche Verstöße aufgelistet sind, einschließlich der Strafen, die zu zahlen sind (Download als pdf).

Drei Beispiele aus dem Katalog:

Unanständiges Verhalten, das eine sexuelle Handlung einschließt. Beim ersten Verstoß muss jede Person 3.000 SAR (rund 723 Euro), bei Wiederholungstat 6.000 SAR (rund 1448 Euro) als Strafe zahlen.

Wegwerfen von Müll in nicht ausgewiesenen Bereichen und Spucken. Beim ersten Verstoß sind 500 SAR (rund 121 Euro), beim zweiten Verstoß das doppelte zu zahlen.

Tragen ungeeigneter Kleidung an öffentlichen Orten. 100 SAR (25 Euro), bei Wiederholung 200 SAR.

Ein Hinweis für die “Reisefreunde”, die alles und jeden ungefragt ablichten. Das Aufnehmen von Bildern oder Videos ohne Genehmigung von Personen, Verkehrsunfällen, Straftaten oder anderen Vorfällen wird mit einer Zahlung von 1.000 SAR (rund 241 Euro) bestraft. Im Wiederholungsfall ist das Doppelte fällig.

(Währungsumrechnung Stand vom 26. Juli 2023)

In Saudi-Arabien wird die Todesstrafe verhängt und öffentlich vollstreckt. Ehebruch ist beispielsweise ein todeswürdiges Vergehen und „Abkehr vom islamischen Glauben“ auch. Alkoholkonsum ist strafbar.

Zur Einstimmung für einen Saudi-Arabien-Besuch können wir den Film „Ein Hologramm für den König“ von Tom Tykwer mit Tom Hanks empfehlen.

Reisehinweise des Auswärtigen Amts zu Saudi-Arabien

Offizielle Reisewebseite von Saudi-Arabien (in deutscher Sprache)

Kontaktmöglichkeiten mit Saudi Tourism Authority

Quellen: Auswärtiges Amt, eigene Recherche

Alle Angaben ohne Gewähr

Stand: 27. Juli 2023

Auch interessant

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen